18.04.2024 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 250/2024

Umgang mit der Gebührenordnung für Tierärzte

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung beabsichtigt, die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) aus dem Jahr 2022 vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu evaluieren. Das geht aus einer Antwort (20/10922) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10831) der AfD-Fraktion hervor.

Die Anpassung der Gebühren sei auf der Grundlage einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) initiierten wissenschaftlichen Studie (Mai 2020 bis Februar 2021) mit dem Gegenstand „Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)“ erfolgt, heißt es in der Antwort. Bestandteil der Untersuchung sei eine deutschlandweit angelegte Befragung von praktischen Tierärztinnen und Tierärzten gewesen. Ergänzend seien zusätzlich 25 Experteninterviews mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Interessengruppen, die unter anderem die von den neuen Gebühren betroffenen Kreise vertraten, durchgeführt worden. An den Experteninterviews seien acht Standesvertretungen der Tierärztinnen und Tierärzte sowie sieben Verbände von Tierhalterinnen und Tierhaltern beteiligt gewesen.

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