25. Februar 2026 Presse

Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zu Änderungen im Gewaltschutzgesetz

Zeit: Mittwoch, 4. März 2026 , 11.00 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Öffentliche Anhörung (vorbehaltlich der Überweisung zur ff. Beratung) zum

a) Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
BT-Drucksache 21/4082(Dokument, öffnet ein neues Fenster)

b) Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen
BT-Drucksache 21/3068(Dokument, öffnet ein neues Fenster)

c) Antrag der Abgeordneten Kathrin Gebel, Aaron Valent, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
BT-Drucksache 21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1140318-1140318(Interner Link)

Hinweise:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/akkreditierung(Interner Link)).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de (Interner Link) und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie in der Mediathek (Interner Link) abrufbar.