Service

Referendarausbildung bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages

Menschen sitzend am Tisch

Ausbildung im Bundestag (© dpa Themendienst)

Die Bundestagsverwaltung bietet Rechtsreferendaren (w/m/d) grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen ihres juristischen Vorbereitungsdienstes eine Ausbildungsstation abzuleisten. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Juristen (w/m/d) der einzelnen Bundesländer legen fest, ob Wahl-, Wahlpflicht- oder Verwaltungsstationen bei einer obersten Bundesbehörde abgeleistet werden können. In Zweifelsfällen sollten sich Interessenten (w/m/d) direkt an die für die Referendarausbildung des jeweiligen Bundeslandes zuständigen Ausbildungsstellen (in der Regel die Oberlandesgerichte bzw. in Berlin das Kammergericht) wenden. Die Referendare (w/m/d) sind für die Anerkennung ihrer Ausbildungsstation selbst verantwortlich.

Als Ausbildungsstellen kommen in der Bundestagsverwaltung Ausschusssekretariate, die Wissenschaftlichen Dienste sowie Referate der Abteilungen Parlament und Abgeordnete, Wissenschaft und Außenbeziehungen und der Zentralabteilung in Betracht. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass von der Vermittlung in ein Ausschusssekretariat während der sitzungsfreien Zeit im Sommer grundsätzlich abgesehen wird.

Fügen Sie Ihrem Bewerbungsanschreiben bitte ausschließlich folgende Unterlagen bei:

  • tabellarischer Lebenslauf;
  • jeweils eine Kopie des Abiturzeugnisses und des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung ;
  • Kopien bereits erteilter Stations- und Arbeitsgemeinschaftszeugnisse (soweit vorhanden).

Bitte teilen Sie zudem die genauen Daten Ihres gewünschten Ausbildungszeitraums mit und in welcher Abteilung (siehe auch Organisationsplan der Verwaltung des Deutschen Bundestages unter http://www.bundestag.de/bundestag/verwaltung) Sie bevorzugt ausgebildet werden möchten. Eine Ausbildung in der von Ihnen favorisierten Organisationseinheit kann jedoch nicht in jedem Fall berücksichtigt werden.

Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine schriftliche Ausbildungszusage, sofern im Rahmen der vorhandenen Ausbildungsplätze die Ableistung einer Referendariatsstation bei der Bundestagsverwaltung möglich ist. Diese Zusage ergeht vorbehaltlich der von Ihrer Stammdienststelle unmittelbar an die Bundestagsverwaltung zu übermittelnden Zuweisung, die frühestmöglich - spätestens aber acht Wochen vor Ausbildungsbeginn - vorliegen sollte.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Personalreferat ZV 1 unter den Rufnummern
(030) 227-30104 oder -34516 zur Verfügung.

Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen, zusammengefasst in eine pdf-Datei, spätestens sechs Monate vor Ausbildungsbeginn ausschließlich per E-Mail an  referendariat.zv1@bundestag.de. Informationen zur Verschlüsselung von E-Mails finden Sie hier.

Die Verarbeitung der mit Ihrer Bewerbung übermittelten Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 88 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 26 Bundesdatenschutzgesetz. Die Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO erhalten Sie zusammen mit der Eingangsbestätigung zu Ihrer Bewerbung übersandt.


Marginalspalte