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Amtliche Protokolle
Die Debatten im Plenum werden in einem Plenarprotokoll, dem sogenannten Stenografischen Bericht, festgehalten. Daneben wird zur Beurkundung der Beschlüsse einer Plenarsitzung, wozu auch Gesetze gehören, ein Beschlussprotokoll angefertigt, das auch Amtliches Protokoll heißt. Das Amtliche Protokoll wird an die Abgeordneten verteilt und gilt als genehmigt, wenn sie bis zum Sitzungstag, der auf die Verteilung des Protokolls folgt, keinen Einspruch erheben.