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Service Auszählverfahren d’Hondt

Für die Bundestagswahlen wurde von 1949 bis 1985 das d’Hondt’sche Auszählverfahren angewandt. Es geht auf den belgischen Mathematiker Victor d’Hondt zurück und zählt zu den sogenannten Höchstzahlverfahren. Solche Verfahren sehen vor, dass die von den Parteien erreichten Stimmen durch fortlaufende Zahlenreihen dividiert werden. Nach der Größe der entstehenden Quotienten werden die Mandate vergeben. 1985 wurde das d’Hondt’sche Auszählverfahren durch das Auszählverfahren Hare/ Niemeyer ersetzt. Bei der Bundestagswahl 2009 wurde erstmals das Auszählverfahren Sainte Laguë/Schepers eingesetzt. Das Verfahren nach d’Hondt wird heute noch bei einigen Landtagswahlen angewandt. (> Sitzverteilung)

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Service Auszählverfahren Hare / Niemeyer

Bei dem von 1985 bis 2005 bei Bundestagswahlen angewandten Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer werden die zu vergebenden Abgeordnetensitze mit der Zahl der Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert. Nun erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Die dann noch zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile („Reste“) verteilt, die sich bei der Berechnung ergeben. Bei gleichen Resten entscheidet das Los. Nach der so ermittelten Anzahl der Sitze für die einzelnen Listenverbindungen werden diese jeweils parteiintern nach demselben Rechenverfahren auf die einzelnen Landeslisten aufgeteilt. (> Sitzverteilung)

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Service Aussprache

In den Debatten im Plenum verhandeln die Abgeordneten in Rede und Gegenrede über Gesetzentwürfe und andere Vorlagen. In den großen Debatten, die sich meist an Regierungserklärungen, wichtige Gesetzentwürfe oder auch an Große Anfragen anschließen, geht es um zentrale politische Fragen. Ihre Dauer wird – vom Thema abhängig – im Ältestenrat vereinbart; die vereinbarte Zeit wird nach einem Schlüssel auf die einzelnen Fraktionen verteilt. Möglich ist es auch, über ein Thema zu debattieren, ohne dass eine Beratungsgrundlage vorliegt (sogenannte vereinbarte Debatte). Zur Behandlung aktueller Themen dient auch die Aktuelle Stunde.

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Service Auszählverfahren Sainte Laguë / Schepers

Das Sainte Laguë/SchepersVerfahren wird bereits seit 1980 im Bundestag angewandt, um die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu berechnen, die nach der Geschäftsordnung des Bundestages im Verhältnis der Stärke der Fraktionen besetzt werden. 2009 wurde das Verfahren erstmals auch bei der Bundestagswahl eingesetzt. Dieses Verfahren weist einige Vorteile etwa gegenüber dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt (> Auszählverfahren d’Hondt) auf, das die großen Parteien bevorzugt. Bei dem Verfahren Sainte Laguë/Schepers werden die jeweiligen Anzahlen der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Zunächst wird eine Näherungszuteilung berechnet, indem die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze geteilt und auf diese Weise ein vorläufiger Zuteilungsdivisor ermittelt wird. Die daraus entstehenden Quotienten werden zu Sitzzahlen gerundet: Bei einem Rest von mehr oder weniger als 0,5 wird auf- oder abgerundet; bei einem Rest von genau 0,5 entscheidet das Los. Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen.

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Service Anzeigepflicht

Die Abgeordneten sind verpflichtet, die Ausübung ihres Mandats in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit zu stellen. Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten sind insbesondere im Abgeordnetengesetz aufgeführt. Dort sind im Elften Abschnitt auch die Verhaltensregeln für Abgeordnete geregelt. Sie verpflichten die Parlamentarier, dem Bundestagspräsidenten bzw. der Bundestagspräsidentin unter anderem ihre Berufe und Mitgliedschaften in Vorständen, Aufsichtsräten oder sonstigen Gremien, vergütete Beratungs- und Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften sowie geldwerte Zuwendungen anzuzeigen. Außerdem enthalten sie bestimmte Verbotstatbestände, zum Beispiel die Unzulässigkeit bestimmter Tätigkeiten, Spenden und Zuwendungen. Auch Verfahrensvorschriften gehören dazu, für den Fall, dass die darin festgelegten Regeln verletzt werden. Die Angaben werden regelmäßig veröffentlicht.

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Service Abgeordnete

Die Abgeordneten des Bundestages sind die Vertreter des ganzen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Artikel 38 des Grundgesetzes). Niemand darf daran gehindert werden, das Abgeordnetenmandat zu übernehmen und auszuüben. Vor Ablauf der Wahlperiode können Abgeordnete ihr Mandat nur durch Verzicht oder durch eine strafrechtliche Aberkennung verlieren, nicht aber durch ein Misstrauensvotum der Wähler oder durch einen Ausschluss aus einer Fraktion. (> Bundestagswahl)

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Service Absolute Zweidrittelmehrheit

Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages bilden die absolute Zweidrittelmehrheit. Diese ist für Gesetzesbeschlüsse erforderlich, die das Grundgesetz ändern.

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Service Abstimmungen

Will der Bundestag etwas beschließen, braucht er dafür die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Grundgesetz nichts anderes vorschreibt (Artikel 42). In der Regel stimmen die Abgeordneten mit Handzeichen ab. In der dritten Lesung von Gesetzen (> Gesetzgebung) erheben sie sich von ihren Plätzen, wenn sie einem Gesetzentwurf zustimmen, ihn ablehnen oder sich enthalten wollen. Ist das Ergebnis nicht eindeutig, kann die Abstimmung durch einen Hammelsprung wiederholt werden. Zu einer namentlichen Abstimmung kommt es vor allem bei politisch umstrittenen Fragen. Namentlich abgestimmt werden muss auch dann, wenn eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen.

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Service Aktives Wahlrecht

Mit dem Begriff „Aktives Wahlrecht“ ist gemeint, dass eine Person berechtigt ist, zu wählen. Beispielsweise besitzen grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei einer Bundestagswahl zu wählen. Die Einzelheiten des Aktiven Wahlrechts regelt das Bundeswahlgesetz.

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Service Aktuelle Stunde

In einer Aktuellen Stunde können Themen von allgemeinem aktuellen Interesse diskutiert werden. Sie findet auf Verlangen einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten oder durch Vereinbarung im Ältestenrat statt. Ebenso können eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangen, dass es nach den Antworten der Bundesregierung in der wöchentlichen Fragestunde auf eine mündliche Frage zu einer Aussprache kommt. Diese muss unmittelbar nach der Fragestunde verlangt und durchgeführt werden. Die Abgeordneten dürfen in Aktuellen Stunden nicht länger als fünf Minuten reden.

Insgesamt dürfen die Beiträge 60 Minuten nicht überschreiten. Oft dauern die Aktuellen Stunden jedoch länger, weil die Redezeit der Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrats oder ihrer Beauftragten nicht berücksichtigt wird. Überschreiten Bundesregierung oder Bundesrat ihre Redezeit um mehr als 30 Minuten, verlängert sich die Dauer der Aussprache um diese Zeit. Wenn ein Mitglied der Bundesregierung oder des Bundesrats länger als zehn Minuten redet, kann darüber auf Verlangen einer Fraktion eine Debatte eröffnet werden.

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Service Alterspräsident

Alterspräsident wird das dienstälteste Mitglied des Bundestages genannt, das – mit seiner Zustimmung – die konstituierende Sitzung nach einer Bundestagswahl eröffnet und leitet, bis der neue Bundestagspräsident gewählt ist und sein Amt antreten kann. Dafür darf er auch vorläufige Schriftführer ernennen. Die bisherigen Alterspräsidenten haben ihr Amt auch genutzt, um vor dem Plenum eine Eröffnungsrede zu halten.


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Service Amtliche Protokolle

Die Debatten im Plenum werden in einem Plenarprotokoll, dem sogenannten Stenografischen Bericht, festgehalten. Daneben wird zur Beurkundung der Beschlüsse über jede Plenarsitzung ein Beschlussprotokoll angefertigt. Dieses Amtliche Protokoll wird an die Abgeordneten verteilt und gilt als genehmigt, wenn sie bis zum Sitzungstag, der auf die Verteilung des Protokolls folgt, keinen Einspruch erhoben haben. Das Amtliche Protokoll wird auch im Internet veröffentlicht.

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Service Amtsausstattung

Die Abgeordneten bekommen Geld- und Sachleistungen für den Aufwand, der ihnen in ihrer parlamentarischen Arbeit entsteht (> Diäten, > Kostenpauschale). Zu dieser Amtsausstattung gehören eingerichtete Büros in den Bundestagsgebäuden sowie die freie Nutzung von Verkehrsmitteln wie Bahn, Inlandsflüge und Dienstfahrzeuge. Abgeordnete können auch Mitarbeiter beschäftigen, die sie in der parlamentarischen Arbeit unterstützen. Darüber hinaus können Abgeordnete Kommunikationsmittel wie Telefon, Internet oder E-Mail des Bundestages nutzen und auf die sonstigen Leistungen des Parlaments zurückgreifen.

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Service Anhörungen

Jeder Ausschuss kann eine öffentliche Anhörung durchführen. Dabei werden Fachleute aus Wissenschaft und Praxis eingeladen, um den Mitgliedern des Ausschusses Informationen zu einem Beratungsthema zu vermitteln, beispielsweise ob ein Gesetzentwurf zur Lösung des Problems geeignet oder ob er verfassungsgemäß ist. Ein Ausschuss, der eine Gesetzesvorlage federführend berät, führt auf Verlangen aller Ausschussmitglieder der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen, eine öffentliche Anhörung durch. Mitberatende Ausschüsse können im Einvernehmen mit dem federführenden Ausschuss Anhörungen durchführen, wenn dieser das Verfahren nicht selbst einleitet oder seine Anhörung auf Teile der Vorlage beschränkt, die nur seinen Geschäftsbereich betreffen. Die Ausschüsse haben auch die Möglichkeit, sich in nicht öffentlichen Sitzungen zu informieren und mit Fachleuten zu diskutieren.

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Service Antrag

Mit einem Antrag können Abgeordnete in Fraktionsstärke den Bundestag auffordern, etwas Bestimmtes zu beschließen. Der Bundestag stimmt dann über diesen Antrag ab; dem kann (muss aber nicht) eine Beratung im zuständigen Ausschuss vorausgehen. So kann die Auffassung des Bundestages zu einem politischen Thema festgelegt werden. Ebenso kann die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Bundestag über Erfahrungen mit einem verabschiedeten Gesetz zu berichten, sich zu Sachfragen zu äußern oder einen Gesetzentwurf vorzulegen.

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Service Artikelgesetz

Ein Artikelgesetz ist ein Gesetz, durch das gleichzeitig mehrere Gesetze erlassen oder geändert werden, manchmal auch in unterschiedlichen Rechtsgebieten. So wurden etwa mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 2002 unter anderem das Bundesverfassungsschutz, Vereins, Asylverfahrens und Ausländergesetz geändert. In einer solchen Vorlage sind die Änderungen der verschiedenen Gesetze als Artikel voneinander getrennt.

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Service Ausgleichsmandate

Wenn eine Partei über die gewonnenen Erststimmen mehr Kandidaten in den Bundestag entsenden kann, als ihr nach der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustehen, dann entstehen Überhangmandate. Diese werden aber durch die Vergabe zusätzlicher Sitze in dem Maße ausgeglichen, dass am Ende die Sitzverteilung nach dem Verhältnis der Zweitstimmen gewahrt bleibt. Diese Regelung galt erstmals für die Bundestagswahl 2013. (> Wahlrecht)

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Service Ausschreibungen

Bekanntmachungen veröffentlicht die Verwaltung des Deutschen Bundestages ausschließlich auf www.bund.de und www.evergabe-online.de. Auf der Homepage des Deutschen Bundestages werden Bekanntmachungen nicht mehr veröffentlicht.

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Service Ausschuss

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Bundestag Ausschüsse ein. Die Zuständigkeit der Ausschüsse entspricht in der Regel der der Bundesministerien. Ausnahmen sind beispielsweise der Ausschuss für Petitionen, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für Tourismus und für Sport. Wie viele Ausschüsse der Bundestag in jeder Wahlperiode einsetzt, bleibt ihm überlassen und ist abhängig von den Schwerpunkten, die sich der Bundestag in seiner parlamentarischen Arbeit setzt. Nach dem Grundgesetz muss jeder neu gewählte Bundestag aber einen Ausschuss für Verteidigung, einen Auswärtigen Ausschuss, einen Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und einen Petitionsausschuss einrichten. Außer den ständigen, für die gesamte Wahlperiode eingesetzten Ausschüssen gibt es auch Untersuchungsausschüsse oder solche, die nur für ein bestimmtes Thema (> Sonderausschuss) gedacht sind.

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Service Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern und 23 weiteren Mitgliedern, die von den Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis benannt werden. An den Sitzungen des Ältestenrats nimmt außerdem ein Vertreter der Bundesregierung teil. Der Ältestenrat ist das wichtigste Koordinationsgremium des Bundestages und unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte des Parlaments. Er beschließt über innere Angelegenheiten des Bundestages, soweit sie nicht dem Präsidenten oder dem Bundestagspräsidium vorbehalten sind, und legt die Termine der Sitzungswochen sowie kurzfristig die Tagesordnungen und Zeiten der Debatten fest. Darüber hinaus ist der Ältestenrat das Gremium, in dem alle für den Bundestag wichtigen Fragen, beispielsweise im Verhältnis zur Bundesregierung oder bei Kritik an Maßnahmen eines sitzungsleitenden Präsidenten, angesprochen werden können.

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Service Änderungsantrag

Einzelne Abgeordnete oder Fraktionen können zur zweiten Lesung von Gesetzentwürfen oder bei der Beratung anderer Vorlagen Änderungsanträge einbringen. Änderungen in der dritten Lesung eines Gesetzentwurfs müssen von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten eingebracht werden und dürfen sich nur auf das beziehen, was in der zweiten Lesung geändert worden ist. (> Gesetzgebung)

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