Sitzungswoche
Pro Jahr gibt es mindestens 20 Sitzungswochen des Bundestages, zu denen die Abgeordneten nach Berlin kommen – nach Paragraf 14 des Abgeordnetengesetzes besteht an den Sitzungstagen eine Anwesenheitspflicht. Die Abgeordneten tragen sich jeweils in eine Anwesenheitsliste ein. Zu Beginn der Sitzungswoche kommen die Fraktionsvorstände und die Fraktionen(Interner Link) sowie die Landesgruppen, Arbeitskreise, Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsgruppen zusammen. Dienstagnachmittag finden die Fraktionssitzungen statt. Am Mittwoch tagen die Ausschüsse(Interner Link), nachmittags kommt es zu einer Plenarsitzung mit Regierungsbefragung(Interner Link), Fragestunde(Interner Link) und – bei Bedarf – zu einer Aktuellen Stunde(Interner Link). Donnerstag ganztägig und Freitag bis in den Nachmittag finden Plenarsitzungen statt.
Neben den festen Terminen in einer Sitzungswoche haben die Abgeordneten aber neben der Vorbereitung auf Sitzungen, Reden und Berichterstattungen noch viele weitere Verpflichtungen, darunter Treffen der Parlamentariergruppen, Podiumsdiskussionen, Pressetermine, Treffen mit Verbandsvertretern oder Besuchergruppen aus dem Wahlkreis(Interner Link). Die sitzungsfreie Zeit arbeiten die Abgeordneten überwiegend in ihrem Wahlkreis.