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Wahlkreis

Nach dem Bundeswahlgesetz ist das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise gegliedert. Damit alle Stimmen bei einer Bundestagswahl gleich viel Gewicht haben, müssen die Wahlkreise eine annähernd gleich große Bevölkerungszahl haben. Zurzeit leben rund 250.000 Einwohner in einem Wahlkreis. Abweichungen von dieser Richtzahl dürfen nach dem Bundeswahlgesetz nicht mehr als 15 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise betragen. Liegt sie über 25 Prozent, müssen die Wahlkreise neu zugeschnitten werden. (> Wahlrecht).

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