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Fragestunde
In jeder Sitzungswoche(Interner Link) findet im Plenum(Interner Link) eine Fragestunde statt, für die jeder Abgeordnete vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung(Interner Link) einreichen kann. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär(Interner Link) oder einen Bundesminister(Interner Link) erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete Zusatzfragen stellen und so die Regierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden.