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Bundesminister
Der Bundeskanzler(Interner Link) schlägt dem Bundespräsidenten(Interner Link) die Minister zur Ernennung vor. Nach Artikel 65 des Grundgesetzes(Interner Link) leiten die Bundesminister ihre Geschäftsbereiche selbstständig und eigenverantwortlich (Ressortprinzip). Sie sind aber an die Richtlinien gebunden, die der Bundeskanzler in der Regierungspolitik vorgibt. Bei Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung entscheiden der Bundeskanzler und die Bundesminister im Bundeskabinett(Interner Link) gemeinsam. Die Amtszeit der Bundesminister endet, wenn ein neuer Bundestag zusammengetreten ist oder wenn der Bundeskanzler sein Amt aufgibt oder verliert. Die Bundesminister können freiwillig zurücktreten.