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Bundesminister

Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Minister zur Ernennung vor. Nach Artikel 65 des Grundgesetzes leiten die Bundesminister ihre Geschäftsbereiche selbstständig und eigenverantwortlich (Ressortprinzip). Sie sind aber an die Richtlinien gebunden, die der Bundeskanzler in der Regierungspolitik vorgibt. Bei Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung entscheiden der Bundeskanzler und die Bundesminister im Bundeskabinett gemeinsam. Die Amtszeit der Bundesminister endet, wenn ein neuer Bundestag zusammengetreten ist oder wenn der Bundeskanzler sein Amt aufgibt oder verliert. Die Bundesminister können freiwillig zurücktreten.

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