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Service Bundesminister

Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler schlagen dem Bundespräsidenten die Minister vor. Nach Artikel 65 des Grundgesetzes leiten die Bundesminister ihre Geschäftsbereiche selbstständig und eigenverantwortlich; sie sind aber an die Richtlinien gebunden, die die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler in der Regierungspolitik vorgeben.

Bei Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung entscheiden die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler und die Bundesminister im Bundeskabinett gemeinsam. Sobald ein neuer Bundestag zusammengetreten ist oder wenn die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ihr Amt aufgeben oder verlieren, scheiden nach dem Grundgesetz auch die Bundesminister aus dem Amt.

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