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Parlamentarische Staatssekretäre
Parlamentarische Staatssekretäre unterstützen den jeweiligen Bundesminister(Interner Link) in seiner Amtsausübung und sind grundsätzlich zugleich Mitglieder des Bundestages. Die Parlamentarischen Staatssekretäre können ihre Bundesminister bei Debatten(Interner Link) und Fragestunden(Interner Link) im Bundestag, in Sitzungen der Ausschüsse(Interner Link) des Bundestages, aber auch im Bundesrat(Interner Link) und in Sitzungen der Bundesregierung(Interner Link) vertreten. Die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre richtet sich nach der Größe des Ministeriums: Kleinere Ministerien haben meist zwei, größere Ministerien drei Parlamentarische Staatssekretäre.