Service Bundesrat
Als Vertretung der Bundesländer ist der Bundesrat eines der fünf ständigen Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht) der Bundesrepublik. Durch den Bundesrat, der von den Regierungen der Länder gebildet wird, wirken die Länder bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mit. Darüber hinaus ist der Bundesrat auch in Angelegenheiten der Europäischen Union beteiligt.
Je nach Bevölkerungszahl entsenden die 16 Bundesländer zwischen drei und sechs Vertreter ihrer Landesregierungen in den Bundesrat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter bei Abstimmungen im Bundesrat abgegeben werden. Der Präsident des Bundesrats wird jedes Jahr am 1. November aus dem Kreis der Ministerpräsidenten gewählt.