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Bundestag

Der Bundestag ist die Gesamtheit der gewählten Abgeordneten. Er ist die einzige Institution auf Bundesebene, deren Mitglieder direkt vom Volk gewählt werden. Eine der Hauptaufgaben des Bundestages ist die Gesetzgebung: Nur er kann auf Bundesebene die Gesetze verabschieden, die für alle Menschen in Deutschland verbindlich sind. Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Kontrolle der Bundesregierung. Dazu können die Abgeordneten und Fraktionen Anfragen stellen, die von der Regierung beantwortet werden müssen.

Der Bundestag wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler und ist an der Bestellung weiterer wichtiger Ämter beteiligt, darunter die Richter des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes, der Präsident und Vizepräsident des Bundesrechnungshofs sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Er beschließt den Bundeshaushalt und kann Untersuchungsausschüsse einrichten, um mögliche Missstände aufzuklären. Und ohne Zustimmung des Bundestages findet kein Einsatz der Bundeswehr im Ausland statt. Außerdem kontrolliert er die Arbeit der Nachrichtendienste.

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