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Kontrollfunktion des Bundestages

Die Kontrollfunktion gegenüber der Regierung gehört zu den klassischen Aufgaben eines Parlaments. Das wohl wichtigste Kontrollinstrument ist das Budgetrecht. Zudem verfügt der Bundestag über die Mittel der Großen Anfrage(Interner Link) und der Kleinen Anfrage(Interner Link), der Fragestunde(Interner Link), der Regierungsbefragung(Interner Link) nach Kabinettssitzungen und der Aktuellen Stunde(Interner Link). Er hat das Recht, Regierungsmitglieder zu den Beratungen zu zitieren, Untersuchungsausschüsse(Interner Link) einzusetzen und die Regierung per konstruktivem Misstrauensvotum(Interner Link) abzuberufen. Kontrollrechte üben auch der Wehrbeauftragte und der Datenschutzbeauftragte des Bundestages aus.