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Große Anfrage
Fraktionen und Abgeordnete in Fraktionsstärke können die Bundesregierung zur Aufklärung über wichtige politische Fragen mithilfe einer Großen Anfrage auffordern. Die Anfrage wird schriftlich beantwortet und auf Verlangen im Bundestag debattiert. Zu einer Debatte kommt es, wenn sie von einer Fraktion oder von Abgeordneten in Fraktionsstärke verlangt wird. Lehnt die Bundesregierung die Beantwortung innerhalb einer bestimmten Zeit oder gänzlich ab, kann der Bundestag die Große Anfrage zur Beratung auf die Tagesordnung setzen. (> Kleine Anfrage)