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Konstruktives Misstrauensvotum
Die Abgeordneten können dem Bundeskanzler das Misstrauen aussprechen und ihn abberufen, wenn er nicht mehr das Vertrauen des Parlaments genießt. „Konstruktiv“ heißt das Kontrollmittel, weil es nicht ausreicht, nur den Kanzler abzuwählen, sondern die Parlamentarier müssen sich auch auf einen neuen Regierungschef einigen. Hat die Mehrheit der Abgeordneten dem Bundeskanzler das Misstrauen ausgesprochen, ersucht der Bundestag den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler zu entlassen und den gewählten Nachfolger zu ernennen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67 des Grundgesetzes).