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Bundesrechnungshof

Der Bundesfinanzminister muss den Bundestag und den Bundesrat über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden informieren. Diese Angaben werden durch den Bundesrechnungshof geprüft. Er ist als unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle selbstständig gegenüber der Bundesregierung und nur dem Gesetz unterworfen; kein anderes Staatsorgan kann ihn mit einer Prüfung beauftragen. Die Mitglieder des Bundesrechnungshofs besitzen richterliche Unabhängigkeit. Nach Artikel 114 des Grundgesetzes muss der Bundesrechnungshof der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich berichten. 

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