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Föderalismus

Der Föderalismus stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat (Bund) und Einzelstaaten (Länder) aufgeteilt werden. Dabei sind beide politischen Ebenen für bestimmte, verfassungsgemäß festgelegte Aufgaben selbst zuständig. Jedes Mitglied des Bundes verfügt über eigene Legitimität, Rechte und Kompetenzen. So hat jedes Land eine eigene Landesverfassung sowie eigenständige politische Institutionen für die Exekutive, die Judikative und die Legislative. Der föderale Aufbau des politischen Systems in Deutschland ist in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegt.

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