Judikative
Neben der Legislative(Interner Link) und der Exekutive(Interner Link) steht die rechtsprechende Gewalt, die Judikative. Die Gewaltenteilung(Interner Link) ist im Grundgesetz(Interner Link) geregelt und gehört zu seinen unabänderlichen Prinzipien. Die Judikative ist Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht(Interner Link), durch oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof. Der Bund kann auch für andere Bereiche Bundesgerichte einführen, beispielsweise für die Wehrstrafgerichtsbarkeit, in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes und für Disziplinarverfahren.