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Gewaltenteilung

Seit der klassischen Gewaltenteilungslehre, die vor allem auf den englischen Philosophen John Locke (1632–1704) und den französischen Staatsphilosophen Charles de Montesquieu (1689–1755) zurückgeht, wird unter Gewaltenteilung die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere Gewalten verstanden, die sich gegenseitig kontrollieren und beschränken und die von verschiedenen Personen ausgeübt werden. Dabei wird zwischen LegislativeExekutive und Judikative unterschieden. Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz geregelt und gehört zu seinen unabänderlichen Prinzipien.