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Exekutive
Die Exekutive ist die vollziehende oder ausübende Gewalt. Sie ist dabei an das geltende Recht gebunden. Die Exekutive umfasst die Regierung und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. In der Bundesrepublik zählen neben der Bundesregierung alle Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden zur Exekutive, darunter die Landesverwaltungen, die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Finanzämter. Die Exekutive kann nach näherer Maßgabe in einem Gesetz, das Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt, sogenannte Rechtsverordnungen erlassen, die wie Gesetze wirken.