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Rechtsverordnung

Eine Rechtsverordnung wird nicht vom Bundestag als Gesetzgeber, sondern von der Exekutive, also der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung, erlassen. Die Voraussetzung für eine Rechtsverordnung ist allerdings eine gesetzliche Ermächtigung. In dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt werden. Obwohl die Rechtsverordnung nicht in einem Gesetzgebungsverfahren erlassen wird, ist sie dennoch verbindliches Recht. Während ein Gesetzgebungsverfahren meist relativ langwierig ist, können Verordnungen schneller erlassen und geändert werden. Daher ist es in vielen Bereichen üblich, dass der Bundestag Details (vor allem des Verwaltungsvollzugs) nicht selbst durch ein Gesetz regelt, sondern die Verwaltung ermächtigt, dies in Rechtsverordnungen zu tun.