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Redezeit

Wie viele Abgeordnete in einer Debatte reden dürfen, hängt von der Größe ihrer Fraktion ab (> Berliner Stunde, > Zwischenfrage). Je größer die Fraktion, umso mehr Redezeit erhält sie und umso mehr Abgeordnete können ans Mikrofon treten. Welcher Abgeordnete von den Fraktionen zu einem bestimmten Thema reden darf, wird jeweils fraktionsintern entschieden. Bei Mitgliedern von Bundesregierung und Bundesrat gilt formal keine Beschränkung für die Redezeit. Sie dürfen nach dem Grundgesetz jederzeit das Wort im Plenum ergreifen. Allerdings hat es sich aus Fairness gegenüber der Opposition eingebürgert, dass die Redezeit von Regierungsmitgliedern auf die der Regierungsfraktionen angerechnet wird. Diese Regel gilt allerdings nicht für Regierungserklärungen, in  denen der Bundeskanzler oder ein Bundesminister die Politik der Bundesregierung darlegt. Auch wenn ein Vertreter des Bundesrats das Wort ergreift, wird seine Redezeit je nach Parteizugehörigkeit auf die Zeit der betreffenden Fraktion angerechnet. Der Sitzungspräsident wacht streng über die Einhaltung der Redezeit. Notfalls entzieht er dem Abgeordneten das Wort.


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Repräsentative Demokratie

Nach Artikel 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik eine Demokratie. In dieser Staatsform übt das Volk die Herrschaftsgewalt aus. Demokratien zeichnen sich unter anderem durch Achtung der Menschenrechte, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Unabhängigkeit der Gerichte, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, ein Mehrparteiensystem sowie freie, gleiche und geheime Wahlen aus. Die Bundesrepublik ist eine repräsentative Demokratie, in der das Volk durch gewählte Volksvertreter „herrscht“. Diese Volksvertreter bilden den Bundestag, der das einzige unmittelbar demokratisch gewählte Verfassungsorgan ist.

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Regierungsbefragung

In Sitzungswochen können Abgeordnete mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit kurzen Berichten von mindestens zwei Regierungsmitgliedern über Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann während 90 Minuten zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. In den letzten Sitzungswochen vor Ostern, vor der Sommerpause und vor Weihnachten nimmt der Bundeskanzler an der Regierungsbefragung teil.

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Ratifizierung

Für völkerrechtliche Verträge, die von der Bundesregierung ausgehandelt wurden, ist die Zustimmung oder Mitwirkung des Bundestages und des Bundesrats in der Form eines Bundesgesetzes erforderlich, sofern sie die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen. Auch grundlegende Reformen der Europäischen Union wie der Vertrag von Lissabon oder die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten müssen in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union ratifiziert werden. Im Bundestag wird die Ratifizierung in zwei Lesungen vorgenommen. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bundestag und Bundesrat schließt der Bundespräsident im Namen des Bundes die Verträge, indem er sie mit seiner Unterschrift bestätigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Von der Ratifizierung unabhängig ist eine eventuell erforderliche innerstaatliche Umsetzung der Verträge.

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Rechenschaftsberichte der Parteien (Parteienfinanzierung)

Politische Parteien finanzieren sich auf verschiedenen Wegen

(dpa)

Das Parteiengesetz regelt, wie sich Parteien finanzieren und in welcher Höhe sie staatliche Mittel als Teilfinanzierung erhalten. Maßstab für die Verteilung dieser Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft. Diese wird zum einen daran gemessen, wie viele Stimmen eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten Landtagswahlen erzielt hat. Zum anderen wird der Umfang der Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge und rechtmäßig erlangten Spenden zugrunde gelegt.

Das Parteiengesetz hat der Präsidentin des Deutschen Bundestages im Paragrafen 19a Absatz 1 die Exekutivaufgabe übertragen, jährlich zum 15. Februar die Höhe der staatlichen Mittel festzulegen, die den anspruchsberechtigten Parteien zufließen.

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Rechtliche Grundlagen

Ausgabe des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Auslage eines Informationsstand

Wichtige Grundlage für die Arbeit des Parlaments ist das Grundgesetz. (DBT/Kummerow)

Grundgesetz

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es legt die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen fest. Das Grundgesetz macht unter anderem grundlegende Vorgaben für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Es begründet die Statusrechte der frei gewählten Abgeordneten und legt die Grundzüge der Organisation und Arbeitsweise des deutschen Parlaments fest.

Geschäftsordnung des Bundestages

Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages regelt detailliert Organisation und Arbeitsweise des deutschen Parlamentes. Die „Erläuterungen“ führen den Sinn und die Funktion der Geschäftsordnung weiter aus.

Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuss

Bereits seit 1951 gibt es die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes („Vermittlungsausschuss“). Sie wird vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Der Vermittlungsausschuss setzt sich aus Mitgliedern beider Kammern zusammen und kann einberufen werden, um bei strittigen Gesetzesvorhaben eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten, der sowohl Bundestag als auch Bundesrat zustimmen können.

Untersuchungsausschussgesetz

Untersuchungsausschüsse prüfen hauptsächlich mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern. Das Untersuchungsausschussgesetz regelt die Rechte dieser Ausschüsse.

Abgeordnetengesetz

Das Abgeordnetengesetz legt Rechte und Pflichten der Bundestagsabgeordneten fest. Es garantiert unter anderem die freie Mandatsausübung und regelt die Leistungsansprüche der Abgeordneten.

Richtlinien zur Überprüfung auf eine Stasi-Tätigkeit

Der Bundestag hat 1991 Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Ordnung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik beschlossen. Nach Paragraf 44c des Abgeordnetengesetzes können Abgeordnete beim Bundestagspräsidenten schriftlich die Überprüfung auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit beantragen. 

Wahlgesetze

Das Bundeswahlgesetz sowie die Bundeswahlordnung und deren Anhang regeln den Ablauf der Wahlen zum Deutschen Bundestag. Nach dem Wahlprüfungsgesetz wird die Gültigkeit einer Bundestagswahl geprüft.

Strafgesetzbuch 

Im Strafgesetzbuch ist unter anderem geregelt, wie die verfassungsfeindliche Verunglimpfung und Nötigung von Verfassungsorganen sowie die Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgan geahndet wird. Auch die Strafen für Wahlbehinderung, Wahlfälschung, Fälschung von Wahlunterlagen, Verletzung des Wahlgeheimnisses, für Wählernötigung, Wählertäuschung und Wählerbestechung werden benannt. Darüber hinaus geht es um die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern.

Ordnungswidrigkeitengesetz

Die Verletzung der Hausordnung des Bundestages kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten festgelegt.

Befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes

Die befriedeten Bezirke für den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht legt das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes fest. 

Parteiengesetz

Das Parteiengesetz regelt die Rechte der politischen Parteien. In diesem Gesetz finden sich unter anderem gesetzliche Vorgaben für die demokratische Struktur der Parteien und deren Finanzierung.

Parlamentsbeteiligungsgesetz

Form und Ausmaß der Beteiligung des Bundestages beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland regelt das Parlamentsbeteiligungsgesetz.

Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss

Der Gemeinsame Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Nach Artikel 115a entscheidet er, ob ein Verteidigungsfall vorliegt, wenn der Bundestag daran gehindert ist, diese Feststellung selbst zu treffen. Die Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss wird vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen.

Geschäftsordnung für den Verteidigungsfall

Artikel 115 des Grundgesetzes („Dringliche Gesetzesvorlagen“) regelt das Gesetzgebungsverfahren des Bundes im Verteidigungsfall. Die Einzelheiten sind in einer Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes festgelegt, die vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen wird.

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Rechtsstaat

In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die vom Staat zu achten und zu schützen sind. Dem staatlichen Handeln sind bestimmte Grenzen gesetzt. Verwaltung und Rechtsprechung haben sich an Recht und Gesetz zu halten; der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Rechtsstaatlichkeit bedeutet außerdem die Teilung der Gewalten (> Gewaltenteilung), die Garantie von Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns. Gegensätze zum Rechtsstaat sind beispielsweise ein Polizeistaat oder eine Diktatur.

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Rechtsverordnung

Eine Rechtsverordnung wird nicht vom Bundestag als Gesetzgeber, sondern von der Exekutive, also der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung, erlassen. Die Voraussetzung für eine Rechtsverordnung ist allerdings eine gesetzliche Ermächtigung. In dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt werden. Obwohl die Rechtsverordnung nicht in einem Gesetzgebungsverfahren erlassen wird, ist sie dennoch verbindliches Recht. Während ein Gesetzgebungsverfahren meist relativ langwierig ist, können Verordnungen schneller erlassen und geändert werden. Daher ist es in vielen Bereichen üblich, dass der Bundestag Details (vor allem des Verwaltungsvollzugs) nicht selbst durch ein Gesetz regelt, sondern die Verwaltung ermächtigt, dies in Rechtsverordnungen zu tun.

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Redaktion, Internet-

Deutscher Bundestag
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland

Platz der Republik 1
D - 11011 Berlin

Tel.: +49 (0)30 227-0
Fax: +49 (0)30 227-36979

E-Mail:   mail@bundestag.de
De-Mail: de-mail@bundestag.de-mail.de

Gesetzliche Vertreterin
Bärbel Bas, Präsidentin des Deutschen Bundestages

USt-IdNr.
DE 122119035

Online-Dienste des Deutschen Bundestages

Verantwortlich
Dr. Maika Jachmann

Redaktion
Jan Eisel (Leitung), Monika Labrenz, Katrin Ommeln, Laura Risse, Irina Steinhauer, Lukas Stern, Wolfram Zander, Marejke Talea Tammen (Volontärin)

Technik
Ronny Laubstein, Alexander Strauch

Assistenz
Christian Fischer, Frances Gabriel, Uta Mückisch 

Autorinnen und Autoren
Franz Ludwig Averdunk (fla), Dr. Stephan Balling (bal), Heidi M. Bräuer (hmb), Lisa Brüßler (lbr), Dr. Winfried Dolderer (wid), Jan Eisel (eis), Götz Hausding (hau), Carolin Hasse (cha), Claudia Heine (che), Alexander Heinrich (ahe), Christian Hunziker (chb), Dr. Maika Jachmann (mj), Nina Jeglinski (nki), Claus Peter Kosfeld (pk), Susann Kreutzmann (sk), Hans-Jürgen Leersch (hle), Kristin Lenz (klz), Dr. Lucas Lypp (ll), Johanna Metz (joh), Elena Müller (emu), Dr. Volker Müller (vom), Sören Christian Reimer (scr), Jan Rübel (jr), Bettina Schellong-Lammel (bsl), Sandra Schmid (sas), Michael Schmidt (mis), Viktoria Schult (vst), Denise Schwarz (des), Cem Sey (crs), Irina Steinhauer (irs), Lukas Stern (ste), Helmut Stoltenberg (sto), Peter Stützle (pst), Marejke Talea Tammen (mtt), Dr. Nicole Tepasse (nt), Alexander Weinlein (aw), Michael Wojtek (mwo)

 

Kontakt
Deutscher Bundestag
Information und Kommunikation
Referat Online-Dienste, Parlamentsfernsehen (IK 6)
Platz der Republik 1
D - 11011 Berlin

Tel.: +49 (0)30 227-0
E-Mail: vorzimmer.ik6@bundestag.de

Online-Petitionen und Petitionsportal

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Oliver Trampler

Redaktion
Janine Lehmann

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Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
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Fax: +49 (0)30 227-36053
E-Mail: post.pet@bundestag.de

Software- und IT-Dienstleister: www.condat.de

Hosting, Design, Streaming, Leichte Sprache, Gebärdensprache

Konzept, Screendesign, Umsetzung: Babiel GmbH, Erkrather Str. 224a, 40233 Düsseldorf. Das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages wird im Serverpark der Babiel GmbH betrieben.
Internetseiten in „Leichter Sprache“: Illustrationen: Stefan Albers; Schlussredaktion: Lebenshilfe Bremen e.V., Büro für Leichte Sprache, Waller Heerstraße 55, 28217 Bremen

Parlamentsfernsehen: Die Fernsehwerft GmbH, Stralauer Allee 8, 10245 Berlin, www.diefernsehwerft.de
Streaming (WebTV) und Live-Übertragungen in Gebärdensprache mit Untertitelung: TV1 GmbH, Beta-Str. 9a, 85774 Unterföhring, www.tv1.eu

Soziale Medien

Der Deutsche Bundestag ist in den sozialen Netzwerken Bluesky, Instagram, Linkedin, Mastodon, Youtube und X aktiv (Social Media-NutzungskonzeptNetiquette) und betreibt einen WhatsApp-Kanal.
 

Verantwortlich
Frank Bergmann 

Redaktion
Clara Farrenkopf, Jasmin Jovan, Niccolo Nerdinger, Teresa Pfützner, Diana Tuppack-Schulze, Tamara Vogel, Tim Domsky (Kamera), Vera Herr (Video-Editing) 

Kontakt
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Social-Media-Redaktion
Referat IK 7
Platz der Republik 1
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Bundestagsadler

Eine Genehmigung für die Verwendung des Bundestagsadlers wird grundsätzlich nicht erteilt.
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Bearbeitung: 2008, Büro Uebele, Stuttgart

Kunstwerk „Der Bevölkerung“

Bestandteil des Projektes ist eine eigene Website.

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In der Mediathek stellt der Deutsche Bundestag Aufzeichnungen der Plenarsitzungen und Aufzeichnungen von öffentlichen Sitzungen von Gremien und Ausschüssen sowie von Sonderveranstaltungen zum Herunterladen oder Einbetten bereit. Für die Nutzung gelten die Nutzungsbedingungen für die Mediathek.

Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien

Das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) ist ein gemeinsames Informationssystem von Bundestag und Bundesrat. Darin wird das parlamentarische Geschehen dokumentiert, wie es in Drucksachen und Stenografischen Berichten (Plenarprotokollen) festgehalten wird. Für die Nutzung gelten die Nutzungsbedingungen für DIP.

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Reden ausländischer Gäste im Plenum des Deutschen Bundestages

UNO-Generalsekretär Kofi Annan

UNO-Generalsekretär Kofi Annan sprach am 28.02.2002 als Gastredner vor dem Plenum des Deutschen Bundestages. (DBT/Melde)

Das Rederecht im Deutschen Bundestag ist auf einen ausgewählten Personenkreis beschränkt. So haben selbstverständlich die Abgeordneten des Bundestages ein Rederecht, aber auch die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten. Der Wehrbeauftragte des Bundestages unterliegt der Redepflicht auf besonderes Verlangen.

Darüber hinaus hat der Bundestag keine Rechtsgrundlage, Nichtparlamentariern Rederecht zu gewähren. Es gab bisher seltene Ausnahmefälle, in denen Nichtparlamentarier oder Privilegierte im Plenarsaal des Bundestages gesprochen haben. Dies waren vor allem ausländische Gäste und Redner zum Gedenken an den 17. Juni beziehungsweise zu besonderen Gedenksitzungen (zum Beispiel am 27. Januar) und Feierakten.

Um dem Protokoll gerecht zu werden, wurden die Reden außerhalb einer regulären Plenarsitzung oder außerhalb der Tagesordnung gehalten. Der Bundestag hat für entsprechende Ansprachen entweder seine Sitzung oder seine Beratungen (gegebenenfalls stillschweigend) unterbrochen. Mitunter handelte es sich um eine eigens zu diesem Zweck einberufene Sitzung des Bundestages.

Reden ausländischer Gäste im Plenum

Datum

Redner

30.03.2023

König Charles III.

06.09.2022

Isaac Herzog

17.03.2022

Wolodymyr Selenskyj (Videoansprache)

27.01.2022

Mickey Levy

27.01.2022

Dr. h. c. Inge Auerbacher

18.12.2020

António Guterres

29.01.2020

Reuven Rivlin

31.01.2019

Prof. Dr. Dres. h. c. mult. Saul Friedländer

31.01.2018

Dr. h. c. Anita Lasker-Wallfisch

27.01.2016

Prof. Dr. Ruth Klüger

10.09.2014

Bronisław Komorowski

03.07.2014

Alfred Grosser

27.01.2014

Daniil Granin

22.09.2011

Papst Benedikt XVI.

27.01.2011

Zoni Weisz

27.01.2010

Shimon Peres

27.01.2010

Prof. Dr. Feliks Tych

25.01.2008

Lenka Reinerová

29.01.2007

Imre Kertész

31.05.2005

Moshe Katsav

09.03.2005

Viktor Juschtschenko

27.01.2004

Simone Veil

27.01.2003

Jorge Semprún

23.05.2002

George W. Bush

28.02.2002

Kofi Annan

28.01.2002

Bronislaw Geremek

25.09.2001

Wladimir Putin

27.06.2000

Jacques Chirac

27.01.2000

Elie Wiesel

09.11.1999

George Bush sen.

09.11.1999

Michail Gorbatschow

07.09.1999

Najma Heptulla

27.01.1998

Yehuda Bauer

24.04.1997

Václav Havel

22.05.1996

Nelson Mandela

16.01.1996

Ezer Weizman

28.04.1995

Wladislaw Bartoszewski

17.06.1987

Fritz R. Stern, amerikanischer Historiker und Hochschullehrer

20.01.1983

François Mitterrand, Präsident der Französischen Republik

09.06.1982

Ronald Reagan, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika

26.02.1969

Richard Nixon, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika

14.02.1962

Per Federspiel, Präsident der Beratenden Versammlung des Europarates

29.10.1953

Joseph W. Martin, Speaker des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten von Amerika

12.12.1951

Muhlis Tumay, Erster Vizepräsident des Türkischen Großen Nationalversammlung als Sprecher einer Delegation der Türkischen Großen Nationalversammlung

14.11.1951

Theodore Francis Green, Mitglied des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika als Sprecher einer Delegation beider Häuser des amerikanischen Kongresses

18.09.1951

Arthur Woodburn, Leiter einer Delegation von britischen Parlamentsabgeordneten


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Rederecht

Nach dem Grundgesetz haben neben den Abgeordneten nur die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats sowie deren Beauftragte ein Rederecht im Plenum und in den Ausschüssen. Die Wehrbeauftragte des Bundestages erhält das Wort, wenn dies von einer Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Darüber hinaus hat der Bundestag keine Rechtsgrundlage, Nichtparlamentariern ein Rederecht in Sitzungen des Plenums zu gewähren. (> Gastredner)

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Regierungserklärung

Zu Beginn ihrer Amtszeit gibt der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin vor dem Bundestag eine Regierungserklärung ab, in der dem Parlament die Politik der Bundesregierung während der Wahlperiode vorgestellt wird. Die Regierungserklärung hat zwar keine juristische, wohl aber eine bedeutende verfassungspolitische Verbindlichkeit für Parlament und Regierung. Der Regierungserklärung folgt eine mehrtägige Debatte zu allen Aspekten der künftigen Regierungsarbeit. Während der Wahlperiode kann die Bundesregierung von sich aus Erklärungen durch den Bundeskanzler oder die Bundesminister zu aktuellen politischen Themen vor dem Bundestag abgeben. Sie kann jedoch vom Bundestag dazu nicht verpflichtet werden. Auch hier folgt jeweils eine  Debatte.

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Reichstagsgebäude, Besuch im

Fragen zu unseren Angeboten beantworten wir Ihnen telefonisch unter:

  • (030) 227-32152 oder (030) 227-35908.

Die Teilnahme an den Angeboten des Besucherdienstes des Deutschen Bundestages ist kostenlos.

Anmeldung

Wichtig: Für sämtliche Angebote des Besucherdienstes ist eine Anmeldung notwendig, dies gilt auch für den Besuch der Dachterrasse mit der Kuppel.

Haben Sie sich für eines oder mehrere unserer Angebote entschieden, dann können Sie ganz bequem mit Hilfe der Online-Anmeldung auf www.bundestag.de/besuche eine Buchungsanfrage an den Besucherdienst absenden.

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, sich per Post oder per Fax anzumelden. Schicken Sie hierzu Ihre Anmeldung bitte an:

  • Deutscher Bundestag (Besucherdienst), Platz der Republik 1, 11011 Berlin
  • Fax: (030) 227-30027

So melden Sie sich bei uns an: Geben Sie bitte das Datum und die Uhrzeit des gewünschten Termins an sowie die Zahl der Besucher und das Angebot, an dem Sie teilnehmen möchten. Bitte nennen Sie auch einen bis drei Alternativtermine, da wir nicht jeden Terminwunsch ermöglichen können. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer anzugeben.

Bitte beachten Sie: Wegen der großen Nachfrage und der begrenzten Plätze können wir nicht alle Anfragen positiv beantworten.

Hinweis für Gruppen

Vorträge auf den Besuchertribünen des Plenarsaals finden auch sonnabends und sonntags sowie an den meisten Feiertagen statt. Erfahrungsgemäß sind an den Wochenendtagen meistens auch für größere Besuchergruppen noch Plätze frei. Beachten Sie dies bitte bei Ihrer Anfrage.

Hinweise für Menschen mit Behinderungen

Der Deutsche Bundestag ist grundsätzlich barrierefrei. Das Reichstagsgebäude ist für Rollstuhlfahrer über Rampen und zusätzlich über den „Behinderteneingang“ West C zugänglich. Auch die parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom ist barrierefrei. Bei Bedarf werden leihweise Rollstühle zur Verfügung gestellt. Hörgeschädigten Besuchern wird das Zuhören bei Plenardebatten und Informationsvorträgen auf der Besuchertribüne durch Induktionsschleifen erleichtert. Für taube Besucher in Gruppen mit mindestens zehn Teilnehmern können Gebärdendolmetscher zur Verfügung gestellt werden - unter der Voraussetzung, dass der Bedarf frühzeitig schriftlich angemeldet wird. Sehbehinderte und Blinde werden durch Brailleschrift sowie Bandansagen in den Aufzügen unterstützt. Ein Tastmodell des Reichstagsgebäudes und ein Tiefenrelief von Plenarsaal und Kuppel sowie ein Umgebungsrelief vom Parlaments- und Regierungsviertel machen die Orte der Demokratie für blinde und sehgeschädigte Gäste erfahrbar. Bei Bedarf werden für Gruppen mit mindestens zehn Gästen Sonderführungen für Blinde und Sehgeschädigte angeboten.

Allgemeine Hinweise

Das Mindestalter für Teilnehmer an Gruppenveranstaltungen liegt bei 15 Jahren (9. Schuljahr). Das gilt nicht für den Besuch von Dachterrasse und Kuppel, den Vortrag für Schulklassen, Familienführungen und Kindertage. Aus Sicherheitsgründen dürfen größere Gepäckstücke nicht in das Reichstagsgebäude mitgenommen werden. Eine Aufbewahrung vor Ort ist nicht möglich. Im Eingangsbereich finden eine Röntgenkontrolle von Taschen, Mänteln und anderen Gegenständen sowie eine Eingangskontrolle mit Metalldetektoren statt. Kurzfristige Änderungen behalten wir uns vor. Diese werden unter anderem durch Aushänge bekannt gegeben.

Dachgartenrestaurant

Das Dachgartenrestaurant östlich der Kuppel ist geöffnet. Eine Reservierung ist notwendig. Plätze können telefonisch von 10 bis 16 Uhr unter 030/227-9220 oder per E-Mail berlin@feinkost-kaefer.de vorbestellt werden.

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Reisekosten (Aufwandsentschädigung)

Abgeordneten verlassen den Bundestag, davor stehen zwei Autos des Fahrdienstes.

Dienstreisen der Abgeordneten werden vom Bundestag bezahlt. (DBT / Marc-Steffen Unger)

Wenn ein Abgeordneter eine Dienstreise unternimmt, trägt der Bundestag die Kosten, genau wie ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Geschäftsreise schickt. Fahrten in Ausübung seines Mandats - zum Beispiel im Wahlkreis - muss der Abgeordnete hingegen selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn AG. Hier stellt der Bundestag eine Netzkarte zur Verfügung. Benutzt ein Abgeordneter im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug, den Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, so werden ihm solche Kosten nur gegen Nachweis im Einzelfall erstattet.

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Repräsentative Wahlstatistik

Die repräsentative Wahlstatistik wertet bei einer Bundestagswahl in Stichproben Stimmzettel aus, um Erkenntnisse über Wahlbeteiligung und Wahlverhalten von Frauen und Männern nach verschiedenen Altersgruppen zu gewinnen. Dazu werden in repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken Angaben über Geschlecht und Alter der Wähler auf Stimmzetteln aufgedruckt und mit der jeweiligen Stimmabgabe für einzelne Parteien ausgezählt. Die Auswertung in den Stichprobenstimmbezirken wird auf die Landesergebnisse und im nächsten Schritt auf die Bundesergebnisse hochgerechnet. (> Wahlstatistik)

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Republik

Die Republik (lateinisch „res publica“: Staat, wörtlich: die öffentliche Sache)  ist eine Staatsform, die sich am Gemeinwohl und Gemeinwesen orientiert. Höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist das Volk.  Alle Entscheidungsgewalt geht vom Volk aus. Vom Volk gewählte Vertreter bilden die Regierung und machen die Gesetze, ein auf Zeit gewähltes Staatsoberhaupt steht an der Spitze des Staates. Die Republik bildet damit den Gegensatz zur Monarchie.

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Richterwahlausschuss

Zusammen mit der jeweils zuständigen Bundesministerin oder dem jeweils zuständigen Bundesminister entscheidet der Richterwahlausschuss über die Berufung der Richterinnen und Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes. Er wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Richterinnen und Richter beim Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht. Der Richterwahlausschuss besteht aus den 16 jeweils zuständigen Ministerinnen und Ministern der Bundesländer und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden. 

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Römische Verträge

Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet. Damit gründeten die Unterzeichnerstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Sie vereinbarten den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, eine gemeinsame Handelspolitik sowie europäische Institutionen. Die Unterzeichnung der Verträge gilt als Gründungsdatum der Europäischen Union (EU). Die Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft und gelten als Fundament der EU in der Fassung des Vertrages von Lissabon fort.


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