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Zwischenfrage
Während einer Debatte(Interner Link) können Abgeordnete Zwischenfragen an die Rednerinnen und Redner stellen, vorausgesetzt, diese stimmen der Zulassung der Zwischenfrage durch die Sitzungspräsidentin oder den Sitzungspräsidenten zu. Die Zeit für die Frage und die Antwort werden nicht auf die Redezeit angerechnet. Von der Zwischenfrage zu unterscheiden sind die Zwischenbemerkungen (während der Aussprache), die Kurzintervention(Interner Link) (nach Abschluss einer Debattenrede) und der bloße Zwischenruf, der nach Möglichkeit im Plenarprotokoll festgehalten wird.