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Kurzintervention
Damit die Debatten(Interner Link) im Bundestag lebendiger werden, wurde 1990 die Kurzintervention im Anschluss an Redebeiträge im Plenum(Interner Link) eingeführt. Das ist eine auf zwei Minuten begrenzte Erklärung eines Abgeordneten, die als Reaktion auf einen Debattenbeitrag abgegeben wird. Der Redner hat dann die Möglichkeit, gleich auf die Kurzintervention einzugehen. (> Zwischenfrage(Interner Link))