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Kurzintervention

Damit die Debatten im Bundestag lebendiger werden, wurde 1990 die Kurzintervention im Anschluss an Redebeiträge im Plenum eingeführt. Das ist eine auf drei Minuten begrenzte Erklärung eines Abgeordneten, die als Reaktion auf einen Debattenbeitrag abgegeben wird. Der Redner hat dann die Möglichkeit, gleich auf die Kurzintervention einzugehen. (> Zwischenfrage)

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