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Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von derzeit 27 europäischen Staaten. Um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in Europa dauerhaft und ausgewogen zu fördern, übertragen die Mitgliedstaaten Hoheitsrechte auf die EU. Die Mitgliedstaaten haben Organe geschaffen, die die EU lenken und ihre Rechtsvorschriften erlassen. Die wichtigsten Organe sind das Europäische Parlament (als Vertretung der Bürger Europas), der Europäische Rat (gebildet aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie den Präsidenten des Europäischen Rates und der Kommission), der Rat der Europäischen Union (gebildet aus Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten) und die Europäische Kommission (als Vertreterin der gemeinsamen Interessen der EU).

Der Bundestag und der Bundesrat wirken nach Artikel 23 des Grundgesetzes in Angelegenheiten der EU mit. Das Ziel des am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon ist eine demokratischere und wirksamere EU, die in der Lage ist, globale Probleme wie den Klimawandel besser zu bewältigen und dabei mit einer Stimme zu sprechen. Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt das Europäische Parlament mehr Befugnisse. Eingeführt wurden ein geändertes Abstimmungsverfahren im Rat der Europäischen Union und das Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Europäische Bürgerinitiative. Erstmals in der Geschichte der EU wurden im Vertrag von Lissabon den nationalen Parlamenten eine eigenständige Rolle und Verantwortung eingeräumt, mit der ihre stärkere Mitwirkung an der Tätigkeit der EU ermöglicht wird. So können nationale Parlamente beispielsweise eine Subsidiaritätsrüge erheben, wenn sie der Ansicht sind, dass ein europäisches Gesetzgebungsvorhaben nicht den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit entspricht. Ein großer Teil der Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten wird durch die Europäische Union geprägt. Die EU-Organe können dafür verschiedene EU-Rechtsakte wie EU-Richtlinien und EU-Verordnungen nutzen. Das in der Regel angewendete ordentliche Gesetzgebungsverfahren wird durch einen Vorschlag der Europäischen Kommission eingeleitet. Im Bereich der strafrechtlichen und polizeilichen Zusammenarbeit kann der Vorschlag auch vom Rat ausgehen. Anschließend folgen die Beratungen und Beschlussfassungen im Rat und im Europäischen Parlament, den beiden gleichberechtigten Gesetzgebern.