Subsidiarität
Subsidiarität (lateinisch „subsidium“: Hilfe, Beistand) bedeutet, dass Eigenverantwortung vor staatliches Handeln gestellt wird und die Eigenleistung und die Selbstbestimmung des Individuums (und der Familien) und der Gemeinschaften (beispielsweise der Kommunen) gefördert werden. Staatliche Eingriffe (etwa von Bund oder Europäischer Union) und öffentliche Leistungen sollen nur unterstützend und nur dann erfolgen, wenn die jeweils tiefere hierarchische Ebene (Länder, Kommunen, Familien) die Leistung nicht erbringen kann. Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiger Pfeiler des europäischen Integrationsprozesses. Es verhindert, dass die Organe der Europäischen Union über die ihnen mit dem Vertrag von Lissabon zugewiesenen Zuständigkeiten hinaus tätig werden. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Rechte der nationalen Parlamente in EU-Angelegenheiten gestärkt. Sie können durch die Subsidiaritätsrüge und die Subsidiaritätsklage am Gesetzgebungsprozess der EU mitwirken, wenn sie ihre Kompetenzen durch die Europäische Union verletzt sehen.
Die EU-Kommission ist verpflichtet, Subsidiaritätsrügen nationaler Parlamente zu EU-Gesetzgebungsvorhaben zu berücksichtigen und ihre Position dazu schriftlich darzulegen. Erhebt ein Drittel der nationalen Parlamente eine Subsidiaritätsrüge, muss die EU-Kommission den Gesetzentwurf überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung kann die EU-Kommission beschließen, an dem Vorschlag festzuhalten, ihn zu ändern oder ihn zurückzuziehen. Ihre Entscheidung muss die EU-Kommission gegenüber den Parlamenten, die eine Subsidiaritätsrüge beschlossen haben, schriftlich begründen. Der Vertrag von Lissabon eröffnet den Parlamenten der Mitgliedstaaten außerdem die Möglichkeit einer Subsidiaritätsklage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Ein nationales Parlament kann eine Subsidiaritätsklage einreichen, nachdem ein EU-Rechtsakt erlassen wurde, der nach Meinung des Parlaments gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstößt. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist der Bundestag verpflichtet, eine Subsidiaritätsklage zu erheben