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Gastredner

Das Rederecht in Sitzungen des Bundestages ist auf einen ausgewählten Personenkreis beschränkt. Neben den Abgeordneten des Bundestages haben die Mitglieder des Bundesrats und der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten ein Rederecht; auch der Wehrbeauftragten kann das Wort erteilt werden. Sonstigen Personen ist kein Rederecht eingeräumt. Es gibt allerdings seltene Ausnahmefälle, in denen Nichtparlamentarier im Plenarsaal des Bundestages gesprochen haben. Dies sind vor allem ausländische Gäste und Redner zu besonderen Gedenksitzungen und Festakten. Solche Reden werden außerhalb einer regulären Plenarsitzung gehalten; bei Bedarf unterbricht der Bundestag für entsprechende Ansprachen seine Sitzung oder Beratungen.

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