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Rederecht

Nach dem Grundgesetz(Interner Link) haben neben den Abgeordneten nur die Mitglieder der Bundesregierung(Interner Link) und des Bundesrats(Interner Link) sowie deren Beauftragte ein Rederecht im Plenum und in den Ausschüssen. Die Wehrbeauftragte(Interner Link) des Bundestages erhält das Wort, wenn dies von einer Fraktion(Interner Link) oder fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Darüber hinaus hat der Bundestag keine Rechtsgrundlage, Nichtparlamentariern ein Rederecht in Sitzungen des Plenums zu gewähren. (> Gastredner(Interner Link))