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Rederecht

Nach dem Grundgesetz haben neben den Abgeordneten nur die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats sowie deren Beauftragte ein Rederecht im Plenum und in den Ausschüssen. Die Wehrbeauftragte des Bundestages erhält das Wort, wenn dies von einer Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Darüber hinaus hat der Bundestag keine Rechtsgrundlage, Nichtparlamentariern ein Rederecht in Sitzungen des Plenums zu gewähren. (> Gastredner)

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