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Wehrbeauftragter

Die oder der Wehrbeauftragte ist ein Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte. Der Wehrbeauftragte prüft auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses Vorgänge in der Bundeswehr und kann auch aus alleiniger Verantwortung heraus handeln. Er wird auch aktiv, wenn durch Eingaben von Soldaten oder durch Mitteilung von Bundestagsabgeordneten mögliche Missstände innerhalb der Bundeswehr bekannt werden. Der Wehrbeauftragte, der weder Abgeordneter noch Beamter ist, berichtet dem Bundestag einmal im Jahr über das Ergebnis der parlamentarischen Kontrolle zum Schutz der Grundrechte der Soldaten.