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Grundrechte
Grundrechte sind verfassungsmäßig verbürgte elementare Rechte, die jedem Einzelnen zustehen. Sie sind in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes festgelegt und gewähren in erster Linie Schutz gegenüber dem staatlichen Eingriff. Daneben strahlen die Grundrechte auf das gesamte Recht aus. Gegen die Verletzung eines Grundrechts durch die öffentliche Gewalt kann nach Artikel 93 des Grundgesetzes jedermann Verfassungsbeschwerde erheben.