Regierungserklärung
Zu Beginn ihrer Amtszeit gibt der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin vor dem Bundestag eine Regierungserklärung ab, in der dem Parlament die Politik der Bundesregierung(Interner Link) während der Wahlperiode (Interner Link)vorgestellt wird. Die Regierungserklärung hat zwar keine juristische, wohl aber eine bedeutende verfassungspolitische Verbindlichkeit für Parlament und Regierung. Der Regierungserklärung folgt eine mehrtägige Debatte(Interner Link) zu allen Aspekten der künftigen Regierungsarbeit. Während der Wahlperiode kann die Bundesregierung von sich aus Erklärungen durch den Bundeskanzler oder die Bundesminister(Interner Link) zu aktuellen politischen Themen vor dem Bundestag abgeben. Sie kann jedoch vom Bundestag dazu nicht verpflichtet werden. Auch hier folgt jeweils eine Debatte.