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Wahlbezirk

Jeder Wahlkreis wird noch einmal in Wahlbezirke, auch Stimmbezirke genannt, unterteilt, um das Wählen einfacher zu gestalten. Dabei sollen grundsätzlich nicht mehr als 2.500 Wahlberechtigte einen Wahlbezirk bilden. Kleinere Gemeinden bilden in der Regel einen Wahlbezirk, größere werden aufgeteilt. Kein Wahlbezirk darf so klein sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.

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