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Wahl zum Deutschen Bundestag

Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. 

  • „Allgemein“ bedeutet: Alle Deutschen dürfen wählen. Dabei spielen Geschlecht, Herkunft oder Beruf keine Rolle.
  •  „Unmittelbar“ bedeutet: Die Abgeordneten werden direkt von den Wählern gewählt, nicht über sogenannte Wahlmänner wie in einigen anderen Staaten. 
  • „Frei“ bedeutet: Die Wähler können ohne Zwang und Druck ihre Wahlentscheidung treffen. Sie dürfen nicht gezwungen werden, eine bestimmte Person oder eine bestimmte Partei zu wählen. 
  • „Gleich“ bedeutet: Jede Stimme zählt gleich. 
  • „Geheim“ bedeutet: Andere Personen sollen keine Kenntnis von der Stimmabgabe erhalten.

Wählen und selbst in den Bundestag gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht) können alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt, und zwar nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes in einer Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht (>Wahlrecht). Die Bundestagswahl ist Ausdruck der repräsentativ-demokratischen Staatsform der Bundesrepublik Deutschland (Grundsatz der Volkssouveränität). So ist in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegt, wonach alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, die vom Volk insbesondere in Wahlen ausgeübt wird. 

 


 

 

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Wahl des Bundeskanzlers

Der Bundeskanzler beziehungsweise die Bundeskanzlerin wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt, und zwar ohne Aussprache (Artikel 63 des Grundgesetzes). Gewählt ist, wer die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Dem Vorschlag des Bundespräsidenten gehen regelmäßig Koalitionsverhandlungen (>Koalition) voraus, um für die Wahl des Bundeskanzlers und für die künftige Politik der Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit zu gewährleisten. Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Kandidaten für die Ministerämter vor (Artikel 64 des Grundgesetzes). Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den nach Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Amtseid, wobei der Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung geleistet werden kann. 

Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung nach einer Geschäftsordnung, die vom Bundeskabinett beschlossen und vom Bundespräsidenten genehmigt wird. Der Bundeskanzler steht an der Spitze der Exekutive und trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Bundestag. Der Bundeskanzler bestimmt nach Artikel 65 des Grundgesetzes die Richtlinien der Regierungspolitik. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung (Ressortprinzip). Im Verteidigungsfall besitzt der Bundeskanzler die Befehls und Kommandogewalt über die Bundeswehr (Artikel 115b des Grundgesetzes). Der Bundestag kann den Bundeskanzler abberufen, und zwar durch ein sogenanntes Misstrauensvotum oder nach einer Vertrauensfrage

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Wahlkampfkostenerstattung

Die Parteien finanzieren sich zum Teil aus staatlichen Mitteln. Die Zuschüsse hängen einerseits davon ab, wie viele Stimmen eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten Landtagswahlen bekommen hat (0,97 Euro für jede gültige Stimme; für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen davon abweichend 1,18 Euro). Andererseits werden die Mitglieds- und Abgeordnetenbeiträge und die Spenden zugrunde gelegt (0,45 Euro für jeden Beitrags- oder Spendeneuro von natürlichen Personen bis höchstens 3.300 Euro).

Bei einer Partei dürfen die staatlichen Mittel nicht höher sein als die eigenen Einnahmen. Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel (absolute Obergrenze) wurde für 2024 auf 219.244.906 Euro festgelegt. Die absolute Obergrenze erhöht sich jährlich um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im Vorjahr erhöht hat.

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Wahlausschuss

Die Richter jedes Senats des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden vom Wahlausschuss gewählt, der aus zwölf Abgeordneten besteht. Diese Abgeordneten werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Ausschuss gewählt. Zur Wahl eines Richters ist die Zweidrittelmehrheit des Wahlausschusses erforderlich.

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Wahlbenachrichtigung

Bevor das Wahlverzeichnis ausgelegt wird, erhält jeder Wahlberechtigte, der darin eingetragen ist, eine Wahlbenachrichtigung. Darauf befinden sich unter anderem Angaben zu Wahlraum und Wahlzeit, den Ort, an dem der Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann, sowie der Hinweis, wie man eine Briefwahl beantragt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte bei der zuständigen Gemeindebehörde im Wählerverzeichnis überprüfen lassen, ob er als Wahlberechtigter eingetragen ist.

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Wahlberechtigte

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

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Wahlbezirk

Jeder Wahlkreis wird noch einmal in Wahlbezirke, auch Stimmbezirke genannt, unterteilt, um das Wählen einfacher zu gestalten. Dabei sollen grundsätzlich nicht mehr als 2.500 Wahlberechtigte einen Wahlbezirk bilden. Kleinere Gemeinden bilden in der Regel einen Wahlbezirk, größere werden aufgeteilt. Kein Wahlbezirk darf so klein sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.

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Wahlbrief

Den Wahlbrief senden Briefwähler an ihre zuständige Behörde, um an der Wahl teilzunehmen. Wer Briefwahl beantragt hat, der bekommt den Stimmzettel, einen Wahlumschlag, einen Wahlschein und einen Wahlbriefumschlag zugeschickt. Nach Abgabe der Stimmen durch Ankreuzen wird der Stimmzettel in den Wahlumschlag gesteckt. Anschließend wird der Wahlschein unterschrieben und zusammen mit dem verschlossenen Wahlumschlag in den Wahlbriefumschlag gesteckt. Damit ist der Wahlbrief fertig und kann abgesandt werden. Innerhalb der Bundesrepublik muss er nicht frankiert werden.

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Wahlbriefumschlag

Der Wahlbriefumschlag ist ein Teil der Unterlagen, die Briefwählern zugeschickt werden. Laut Paragraf 45 der Bundeswahlordnung soll er etwa 12 mal 17,6 Zentimeter groß und rot sein. In den Wahlbriefumschlag werden der unterschriebene Wahlschein und der verschlossene Wahlumschlag gesteckt. Anschließend wird er rechtzeitig per Post abgeschickt. Innerhalb der Bundesrepublik muss der Wahlbriefumschlag nicht frankiert werden.

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Wahl des Bundespräsidenten

Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten zu wählen. Die Versammlung tritt in der Regel nur alle fünf Jahre im Reichstagsgebäude zusammen, es sei denn, die Amtszeit des Bundespräsidenten endet vorzeitig. Der Bundestagspräsident bestimmt Ort und Zeit der Bundesversammlung. Er ist auch für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung zuständig. Die Wahl des Bundespräsidenten ist in Artikel 54 des Grundgesetzes geregelt. 

Die Bundesversammlung besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Die Ländervertreter müssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in den jeweiligen Volksvertretungen gewählt sein. Bei ihnen handelt es sich meistens um Landtagsabgeordnete, es können aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten. 

Die Wahl des Bundespräsidenten findet geheim und ohne vorherige Aussprache statt. Theoretisch ist jeder beziehungsweise jede Deutsche wählbar, sofern er oder sie das 40. Lebensjahr vollendet hat. Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können von jedem Mitglied der Bundesversammlung unterbreitet werden. Erreicht keiner der Kandidaten im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der Stimmen, kommt es zu einem dritten Wahlgang. Hier genügt eine relative Mehrheit: Es gewinnt, wer die meisten Stimmen erhält. Für den zweiten oder dritten Wahlgang können auch neue Wahlvorschläge unterbreitet werden.

Der Bundestagspräsident gibt das Ergebnis der Stimmenauszählung bekannt und fragt die gewählte Person, ob sie die Wahl annimmt. Nach einer kurzen Ansprache der oder des Gewählten erklärt der Bundestagspräsident die Bundesversammlung für beendet. Ihre Aufgabe ist erfüllt. Der zukünftige Bundespräsident tritt sein Amt an, sobald die Amtszeit des Vorgängers abgelaufen ist. Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts eines Bundespräsidenten tritt der Nachfolger das Amt an, sobald er die Annahme der Wahl erklärt hat. Dies kann bereits in der Bundesversammlung selbst geschehen. Ein neu gewählter Bundespräsident leistet bei Amtsantritt folgenden Eid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

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Wahlergebnisse

Jahr

CDU/CSU

SPD

FDP

Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen

Die Linke. PDS

AfD

Sonstige

2021

24,1

25,7

11,5

14,8

4,9

10,3

8,7

2017

32,9

20,5

10,7

8,9

9,2

12,6

5,0

2013

41,5

25,7

4,8

8,4

8,6

4,7

6,3

2009

33,8

23,0

14,6

10,7

11,9

6,0

2005

35,2

34,2

9,8

8,1

8,7

4,0

2002

38,5

38,5

7,4

8,6

4,0

3,0

1998

35,2

40,9

6,2

6,7

5,1

5,9

1994

41,5

36,4

6,9

7,3

4,4

3,5

1990

43,8

33,5

11,0

3,8

1,2

2,4

4,3

1987

44,3

37,0

9,1

8,3

1,3

1983

48,8

38,2

7,0

5,6

0,4

1980

44,5

42,9

10,6

1,5

0,5

1976

48,6

42,6

7,9

0,9

1972

44,9

45,8

8,4

0,9

1969

46,1

42,7

5,8

5,5

1965

47,6

39,3

9,5

3,6

1961

45,3

36,2

12,8

5,7

1957

50,2

31,8

7,7

10,5

1953

45,2

28,8

9,5

16,5

1949

31,0

29,2

11,9

27,9

(01.10.2021)

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Wahlgrundsätze

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Das bestimmt Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes als Grundsätze der Bundestagswahl. „Allgemein“ bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger wählen darf, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.  „Unmittelbar“ heißt, dass die Wähler die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen. „Frei“ bedeutet, dass auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden darf. „Gleich“ heißt, dass jeder Stimme gleiches Gewicht zukommt. „Geheim“ bedeutet schließlich, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat – es sei denn, die Wählenden geben dies selbst bekannt.


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Wahlkampf

Vier bis sechs Wochen vor der Bundestagswahl beginnen die Parteien mit dem Wahlkampf. Ziel des Wahlkampfs ist es, nicht nur die Stammwähler zu mobilisieren, sondern auch möglichst viele unentschlossene Wähler zu binden. Neben Wahlplakaten und Wahlkampfauftritten ihrer Kandidaten in den Wahlkreisen nutzen die Parteien auch immer mehr das Internet, die Medien und das Fernsehen oder lassen ihren Wahlkampf von Werbeagenturen betreuen. Höhepunkt des Wahlkampfs in den Medien ist das TV-Duell zwischen dem amtierenden Bundeskanzler und seinem Herausforderer. Die nominierten Bundestagskandidaten müssen von ihrem Arbeitgeber für bis zu zwei Monate vor der Wahl freigestellt werden (ohne Anspruch auf Bezüge).

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Wahlkreis

Nach dem Bundeswahlgesetz ist das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise gegliedert. Damit alle Stimmen bei einer Bundestagswahl gleich viel Gewicht haben, müssen die Wahlkreise eine annähernd gleich große Bevölkerungszahl haben. Zurzeit leben rund 250.000 Einwohner in einem Wahlkreis. Abweichungen von dieser Richtzahl dürfen nach dem Bundeswahlgesetz nicht mehr als 15 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise betragen. Liegt sie über 25 Prozent, müssen die Wahlkreise neu zugeschnitten werden. (> Wahlrecht).

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Wahlkreisbewerber

Wahlkreisbewerber sind diejenigen, die sich direkt zur Wahl stellen und sich um das Direktmandat bewerben. Sie müssen nicht einer Partei angehören; als Bewerber einer Partei kommen sie allerdings nur infrage, wenn sie etwa in einer Mitgliederversammlung in geheimer Wahl gewählt worden sind. Unzulässig ist es, dass unterschiedliche, meist kleinere Parteien gemeinsame Landeslisten aufstellen, um im sogenannten Huckepack-Verfahren die Fünfprozenthürde zu unterlaufen. Darüber hinaus ist es ausdrücklich verboten, dass im Wahlkreis oder auf der Landesliste Kandidaten aufgestellt werden, die einer fremden Partei angehören. (> Wahlrecht)

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Wahlkreiskommission

Die vom Bundespräsidenten benannte Wahlkreiskommission ist für die Einteilung der Wahlkreise im Bundesgebiet zuständig. Sie besteht aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamts, der zugleich Bundeswahlleiter ist, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weiteren Mitgliedern. Die Wahlkreiskommission überwacht die inneren Wanderungsbewegungen in Deutschland, prüft regelmäßig die Wahlkreisgrenzen und macht dem Gesetzgeber Änderungsvorschläge für den Zuschnitt der Wahlkreise und die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder. Die Entscheidung über mögliche Änderungen fällt der Bundestag.

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Wahlleiter

Die Wahlleiter sind neben den Wahlausschüssen vom Bundeswahlgesetz vorgesehene Wahlorgane. Sie stellen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl sicher. Neben dem Bundeswahlleiter für das gesamte Wahlgebiet gibt es in jedem Bundesland einen Landeswahlleiter und in der Regel in jedem Wahlkreis einen Kreiswahlleiter. Für mehrere benachbarte Wahlkreise kann auch ein gemeinsamer Kreiswahlleiter berufen werden. Für die Wahlbezirke werden Wahlvorsteher berufen.

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Wahllokal

In jedem Wahlbezirk legt die Gemeinde fest, in welchem Raum gewählt wird. Vorzugsweise sind dabei Räume in Gemeindegebäuden zu benennen. In größeren Wahlbezirken können auch mehrere Wahlräume eingerichtet werden, wenn sich die Wählerverzeichnisse teilen lassen.

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Wahlorgane

Wahlorgane sind die Personen oder Personengruppen, die die Wahl organisieren und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß verlaufen. Wahlorgane sind die Wahlleiter und Wahlausschüsse auf Wahlkreis, Landes- und Bundesebene. Außerdem gehören dazu die Wahlvorsteher und Wahlvorstände in jedem Wahlbezirk.

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Wahlperiode

Die Wahlperiode, auch Legislaturperiode genannt, dauert in der Regel vier Jahre. Sie beginnt mit der Konstituierung des neuen Bundestages, der spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zusammenkommen muss. Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages endet die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages. Neuwahlen finden frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Bundestag aufgelöst wird. Dann muss innerhalb von 60 Tagen gewählt werden. Nach dem Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Tag der Bundestagswahl. Er folgt dabei der Empfehlung der Bundesregierung.

Der 20. Deutsche Bundestag wurde am 26. September 2021 gewählt und ist am 26. Oktober 2021 erstmalig zusammengetreten. Damit endete die 19. Wahlperiode.

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Wahlprüfungsausschuss

Jeder wahlberechtigte Bürger kann die Wahlvorbereitung, die Wahldurchführung und die Stimmenauszählung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Die Überprüfung der Gültigkeit der Bundestagswahl ist nach Artikel 41 des Grundgesetzes Aufgabe des Bundestages. Seine Entscheidung bereitet der Wahlprüfungsausschuss vor, der jeweils für die Dauer einer Wahlperiode eingesetzt ist.

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Wahlrecht

Der Bundestag wird nach dem Bundeswahlgesetz in einer Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahl in 299 Wahlkreisen gewählt. Vor der 21. Wahlperiode des Bundestages galt, dass nach dem Prinzip der Mehrheitswahl gewählt ist, wer die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhält (Direktmandat). Nach dem Prinzip der Verhältniswahl werden die Sitze nach dem Anteil der Zweitstimmen vergeben, die auf die Landeslisten der kandidierenden Parteien entfallen (Listenmandat). Die Hälfte der Abgeordneten zog aus der direkten Wahl in ihren Wahlkreisen in den Bundestag ein, die andere Hälfte nach dem Prinzip der Verhältniswahl, wobei für die Zusammensetzung des Bundestages letztlich die Zweitstimmen maßgeblich sind, sodass Überhangmandate und Ausgleichsmandate entstehen konnten. Das hatte in den vergangenen Wahlperioden zur Folge, dass die Gesamtzahl der regulär 598 Abgeordneten des Bundestages erheblich überschritten wurde. Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei über ihre Erststimmen mehr Kandidaten in den Bundestag entsenden konnte als ihr nach der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustanden. Diese Überhangmandate für eine Partei wurden durch die Vergabe zusätzlicher Sitze an die anderen Parteien in dem Maße ausgeglichen (Ausgleichsmandate), dass am Ende die Sitzverteilung nach dem Verhältnis der Zweitstimmen gewahrt blieb. Grundsätzlich werden für die Sitzverteilung im Bundestag nur Parteien berücksichtigt, die im gesamten Bundesgebiet mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreicht haben (> Fünfprozenthürde), es sei denn, dass eine Partei in Deutschland mindestens drei Direktmandate gewonnen hat (> Grundmandatsklausel). Auf der Grundlage dieser nach dem Bundeswahlgesetz vor der Wahlrechtsreform 2023 geltenden Grundsätze gab es nach den Ergebnissen der Bundestagswahl vom September 2021 sowie der Wiederholungswahl in Berlin im Februar 2024 im Bundestag in der 20. Wahlperiode insgesamt 735 Abgeordnete, darunter 34 Überhangmandate sowie 103 Ausgleichsmandate. An diesen Sachverhalt setzte die Wahlrechtsreform 2023 an, mit der das Prinzip der Zweitstimmendeckung eingeführt wurde. Wahlkreissieger erhalten ab der 21. Wahlperiode nur dann ein Bundestagsmandat, wienn dies vom Zweitstimmenergebnis ihrer Partei im jeweiligen Bundelsand gedeckt ist.

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Wahlrechtsreform 2023

Am 17. März 2023 hat der Bundestag mehrheitlich die sogenannte Wahlrechtsreform beschlossen. Bei künftigen Bundestagswahlen wird zwar an der Zahl der bisherigen 299 Wahlkreise festgehalten, die Zahl der Abgeordneten wird aber ab der 21. Wahlperiode des Bundestages auf 630 begrenz. Sowohl Überhangmandate und Ausgleichsmandate als auch die Grundmandatsklausel wurden abgeschafft. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2024 gilt die Grundmandatsklausel allerdings vorerst in bisheriger Form weiter.

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Wahlschein

Einen Wahlschein erhält jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, auf Antrag von seiner Gemeindebehörde. Damit kann er in jedem beliebigen Wahllokal in seinem Wahlkreis wählen. Außerdem kann unter bestimmten Umständen einen Wahlschein beantragen, wer nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der Wahlschein ist zudem Voraussetzung für die Briefwahl

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Wahlstatistik

Die in Paragraf 51 des Bundeswahlgesetzes vorgesehene Wahlstatistik ist die systematische statistische Auswertung der Bundestagswahlen. Diese wird durch das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter vorgenommen.  Während sich die allgemeine Wahlstatistik auf Zahlen beschränkt, die sich aus dem Wahlvorgang selbst ergeben – etwa die Zahl der Wähler, Nichtwähler, der gültigen oder ungültigen Stimmen – werden für die repräsentative Wahlstatistik in einzelnen Stimmbezirken zusätzlich Informationen über Geschlecht und Altersgruppe erfasst und ausgewertet.



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Wahltag

Nach dem Bundeswahlgesetz (Paragraf 16) bestimmt der Bundespräsident den Tag der Bundestagswahl. Er folgt dabei aber in der Regel der Empfehlung der Bundesregierung, die sich vorher mit den Bundesländern, dem Bundestag und den einzelnen Fraktionen abgestimmt hat. Der Wahltag darf schließlich nur auf einen Tag festgelegt werden, der frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode liegt. Außerdem muss der Wahltag ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein.



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Wahlumschlag

Der Wahlumschlag ist der Umschlag, in die der Stimmzettel gesteckt werden muss. Im Wahllokal wird danach der Wahlumschlag in die Wahlurne geworfen. Bei der Briefwahl werden Wahlumschlag und unterschriebener Wahlschein in den Wahlbriefumschlag gesteckt und dann abgeschickt. Die Wahlumschläge, die im Wahllokal benutzt werden, sind 11,4 mal 16,2 Zentimeter groß, undurchsichtig, mit dem Landessiegel versehen und zumindest im jeweiligen Wahlbezirk einheitlich gefärbt. Die Wahlumschläge für die Briefwahl sind genauso groß und blau.

Parlament

Wanderausstellung des Deutschen Bundestages

Wanderausstellung des Deutschen Bundestages in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Die Wanderausstellung gastiert bundesweit auf Initiative von Abgeordneten und ihrer Fraktionen in einem Wahlkreis, So haben Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, mit ihren Wahlkreisabgeordneten ins Gespräch zu kommen.
Wanderausstellung des Deutschen Bundestages in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Die Wanderausstellung gastiert bundesweit auf Initiative von Abgeordneten und ihrer Fraktionen in einem Wahlkreis, So haben Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, mit ihren Wahlkreisabgeordneten ins Gespräch zu kommen.
Dr. Michael Schäfer, Direktor beim Deutschen Bundestag, besucht die modernisierte Wanderausstellung des Deutschen Bundestages in der Halle vom Paul-Löbe-Haus. Die Wanderausstellung gastiert bundesweit auf Initiative von Abgeordneten und ihrer Fraktionen in einem Wahlkreis, So haben Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, mit ihren Wahlkreisabgeordneten ins Gespräch zu kommen.
Besucherinnen und Besucher informieren sich in der Wanderausstellung über den Deutschen Bundestag. Starttermin der Ausstellung war in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Neben Informationen auf den Ausstellungstafeln und Bildschirmen erhalten Besucher über QR-Codes weiterführende Infos auf ihr Smartphone.
Wanderausstellung des Deutschen Bundestages in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Ein Besucher scannt mit einem Mobiltelefon einen QR-Code, um sich weitere interaktive Inhalte der Ausstellung im begleitenden Multimedia-Guide anzusehen.
Besucherinnen und Besucher sehen sich die Wanderausstellung des Deutschen Bundestages, hier den Multitouch-Tisch mit interaktiven Angeboten, in der Halle des Paul-Löbe-Hauses an.
Besucherinnen und Besucher informieren sich in der Wanderausstellung über den Deutschen Bundestag. Starttermin der Ausstellung war in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Neben Informationen auf den Ausstellungstafeln und Bildschirmen erhalten Besucher über QR-Codes weiterführende Infos auf ihr Smartphone.
Wanderausstellung des Deutschen Bundestages in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Ein Besucher scannt mit einem Mobiltelefon einen QR-Code, um die Augmented Reality Funktion anzusehen, die einen virtuellen Rundgang durch den Plenarsaal des Deutschen Bundestages beinhaltet. Die Wanderausstellung gastiert bundesweit auf Initiative von Abgeordneten und ihrer Fraktionen in einem Wahlkreis, So haben Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, mit ihren Wahlkreisabgeordneten ins Gespräch zu kommen.

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Wanderausstellung des Deutschen Bundestages in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Die Wanderausstellung gastiert bundesweit auf Initiative von Abgeordneten und ihrer Fraktionen in einem Wahlkreis, So haben Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, mit ihren Wahlkreisabgeordneten ins Gespräch zu kommen. (© DBT / Marc Beckmann)

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Wanderausstellung des Deutschen Bundestages in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Die Wanderausstellung gastiert bundesweit auf Initiative von Abgeordneten und ihrer Fraktionen in einem Wahlkreis, So haben Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, mit ihren Wahlkreisabgeordneten ins Gespräch zu kommen. (© DBT / Marc Beckmann)

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Dr. Michael Schäfer, Direktor beim Deutschen Bundestag, besucht die modernisierte Wanderausstellung des Deutschen Bundestages in der Halle vom Paul-Löbe-Haus. Die Wanderausstellung gastiert bundesweit auf Initiative von Abgeordneten und ihrer Fraktionen in einem Wahlkreis, So haben Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, mit ihren Wahlkreisabgeordneten ins Gespräch zu kommen. (© DBT / Marc Beckmann)

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Besucherinnen und Besucher informieren sich in der Wanderausstellung über den Deutschen Bundestag. Starttermin der Ausstellung war in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Neben Informationen auf den Ausstellungstafeln und Bildschirmen erhalten Besucher über QR-Codes weiterführende Infos auf ihr Smartphone. (© DBT / Marc Beckmann)

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Wanderausstellung des Deutschen Bundestages in der
Halle des Paul-Löbe-Hauses. Ein Besucher scannt mit einem
Mobiltelefon einen QR-Code, um sich weitere interaktive
Inhalte der Ausstellung im begleitenden Multimedia-Guide
anzusehen. (© DBT / Marc Beckmann)

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Besucherinnen und Besucher sehen sich die Wanderausstellung des Deutschen Bundestages, hier den Multitouch-Tisch mit interaktiven Angeboten, in der Halle des Paul-Löbe-Hauses an. (© DBT / Marc Beckmann)

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Besucherinnen und Besucher informieren sich in der Wanderausstellung über den Deutschen Bundestag. Starttermin der Ausstellung war in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Neben Informationen auf den Ausstellungstafeln und Bildschirmen erhalten Besucher über QR-Codes weiterführende Infos auf ihr Smartphone. (© DBT / Marc Beckmann)

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Wanderausstellung des Deutschen Bundestages in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Ein Besucher scannt mit einem Mobiltelefon einen QR-Code, um die Augmented Reality Funktion anzusehen, die einen virtuellen Rundgang durch den Plenarsaal des Deutschen Bundestages beinhaltet.Die Wanderausstellung gastiert bundesweit auf Initiative von Abgeordneten und ihrer Fraktionen in einem Wahlkreis, So haben Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, mit ihren Wahlkreisabgeordneten ins Gespräch zu kommen. (© DBT / Marc Beckmann)

Die Wanderausstellung des Deutschen Bundestages gastiert bundesweit auf Initiative von Abgeordneten und ihrer Fraktionen in einem Wahlkreis – jeweils zum Beispiel in Rathäusern, Schulen, Banken und Sparkassen sowie in Kulturzentren. So haben Sie auch Gelegenheit, mit Ihren Wahlkreisabgeordneten ins Gespräch zu kommen.

Sie wollten schon immer die Gebäude des Deutschen Bundestages besuchen, aber haben keine Gelegenheit gefunden nach Berlin zu reisen?

Mit unserer neuen Wanderausstellung können Sie dank eines virtuellen 360-Grad-Rundgangs ganz bequem einen Blick hinter die Fassaden der Liegenschaften des Bundestages werfen. Das ist jedoch nur eines von vielen Highlights, mit denen die 2023 modernisierte und digitalisierte Wanderausstellung glänzt.

Auf 16 Schautafeln und 10 Monitoren erfahren Sie alles Wichtige über das Parlament und seine Abgeordneten eine neu entwickelte Augmented Reality Anwendung ermöglicht es Ihnen, über Ihr eigenes Smartphone das virtuelle Betreten des Plenarsaals im Reichstagsgebäude zu erleben. Ihr Smartphone ist zugleich Ihr Multi Media Guide, der eine vertiefte Auseinandersetzung mit allen Themen – auch später von zuhause aus – zulässt.

Neben vielfältigen multimedialen Informationsangeboten haben Sie vor Ort Gelegenheit, Ihr politisches Wissen zu testen und dabei kleine Preise zu gewinnen. Mit Bundestags-Hintergrund können Sie Fotos machen. Für Kinder und Jugendliche gibt es eine eigene Schautafel.

Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen in der Wanderausstellung unser Team vor Ort gerne zur Verfügung. Für Schulklassen und andere interessierte Gruppen bieten wir – nach Voranmeldung – Vorträge und Gesprächsrunden an, nach Möglichkeit auch mit Abgeordneten.

Wir gastieren mit der Wanderausstellung ganzjährig und bundesweit. Wir freuen uns, Sie in Ihrem Wahlkreis begrüßen zu dürfen.

Wanderausstellung des Deutschen Bundestages -Termine 2025

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl wird die Wanderausstellung des Deutschen Bundestages für das Jahr 2025 zunächst ausgesetzt. Sobald neue Einsatztermine feststehen, werden diese hier veröffentlicht.

Zeitraum

Einsatzort

Standort

Weitere Informationen erhalten Sie beim Referat Öffentlichkeitsarbeit IK 2 des Deutschen Bundestages unter folgenden Telefonnummern: 030-227-31967 oder 030-227-39182.

Service

Web-TV

„Der Deutsche Bundestag verhandelt öffentlich“, heißt es in Artikel 42 des Grundgesetzes. Deshalb hat der Deutsche Bundestag mit dem Umzug von Bonn, der früheren Bundeshauptstadt, nach Berlin im Jahr 1999 ein zusätzliches Informationsmedium geschaffen: das Parlamentsfernsehen. Hier werden alle Plenardebatten sowie eine Vielzahl öffentlicher Ausschusssitzungen und Anhörungen live, unkommentiert und in voller Länge übertragen. In der Mediathek können Plenar- und Ausschusssitzungen, Sonderveranstaltungen, Interviews und Reportagen zu jedem beliebigen Zeitpunkt angesehen oder heruntergeladen werden. Internetfähige Fernseher können das Angebot der Mediathek mithilfe einer Smart-TV-App abrufen. Die TV-App „Deutscher Bundestag“ steht in zahlreichen App-Stores zum Download bereit.

Zuschauer, die das Programm live im Internet verfolgen, erhalten während einer Plenarsitzung zusätzliche Informationen wie die aktuelle Tagesordnung oder die Rednerfolge direkt auf der Startseite. Auch unterwegs können diese Informationen mobil auf dem Handy oder auf Smartphones abgerufen werden, ebenso über die App „Deutscher Bundestag“. Über den Audio-Stream in der App kann die laufende Debatte auch live mitgehört werden.

Service

Wehrbeauftragter/Wehrbeauftragte

Die oder der Wehrbeauftragte ist ein wichtiges Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte. Seit dem 28. Mai 2020 hat Dr. Eva Högl (SPD) dieses Amt inne. Die Wehrbeauftragte prüft auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses Vorgänge in der Bundeswehr und kann auch aus alleiniger Verantwortung heraus handeln. Sie wird auch aktiv, wenn ihr durch Eingaben von Soldaten oder durch Mitteilung von Bundestagsabgeordneten mögliche Missstände innerhalb der Bundeswehr bekannt werden. Die Wehrbeauftragte, die weder Abgeordnete noch Beamtin ist, berichtet dem Bundestag einmal im Jahr über das Ergebnis der parlamentarischen Kontrolle zum Schutz der Grundrechte der Soldaten. 

Service

Wissenschaftliche Dienste

Ein Dokument aus der Schriftenreihe Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste liegt auf der Tastatur eines Laptops.

(© DBT/Inga Haar)

Die Wissenschaftlichen Dienste gliedern sich in acht thematisch spezialisierte Fachbereiche sowie den Fachbereich Europa. Sie sind ein wichtiges Informationszentrum des Deutschen Bundestages, das die Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandates unterstützt. Im Auftrag der einzelnen Abgeordneten und der Gremien des Deutschen Bundestages recherchieren und analysieren die Wissenschaftlichen Dienste Informationen und nehmen auf Wunsch auch gutachterlich Stellung. Die Arbeitsgebiete der Fachbereiche umfassen diese Politikfelder:

  • Geschichte, Politik und Kultur

  • Auswärtiges, Völkerrecht, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe

  • Verfassung und Verwaltung

  • Haushalt und Finanzen

  • Wirtschaft, Energie und Umwelt

  • Arbeit und Soziales

  • Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Medienrecht, Bau und Stadtentwicklung

  • Gesundheit, Familie, Bildung und Forschung, Lebenswissenschaften (dabei auch Sport)

  • Europa

Die Wissenschaftlichen Dienste unterstützen die Abgeordneten durch Dokumentationen, Sachstände, Ausarbeitungen und Gutachten. Sie befassen sich auch mit Themen, die auf der künftigen politischen Agenda stehen könnten („Aktueller Begriff“, „Infobrief“). Die Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages wieder, sondern liegen in der fachlichen Verantwortung des jeweiligen Fachbereichs. Die Wissenschaftlichen Dienste arbeiten parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Die Fachbereiche nutzen vielfältige Informationsquellen. Neben zahlreichen Fachpublikationen, internen und externen Datenbanken spielen die Bibliothek sowie die Pressedokumentation eine herausragende Rolle. Mit Hilfe des Europäischen Zentrums für Parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD), einem internationalen Netzwerk der Zusammenarbeit von Parlamenten, erhalten die Fachbereiche Informationen zu parlamentarischen Fragestellungen aus anderen Staaten.