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Wahlbriefumschlag

Der Wahlbriefumschlag ist ein Teil der Unterlagen, die Briefwählern zugeschickt werden. Laut Paragraf 45 der Bundeswahlordnung soll er etwa 12 mal 17,6 Zentimeter groß und rot sein. In den Wahlbriefumschlag werden der unterschriebene Wahlschein und der verschlossene Wahlumschlag gesteckt. Anschließend wird er rechtzeitig per Post abgeschickt. Innerhalb der Bundesrepublik muss der Wahlbriefumschlag nicht frankiert werden.