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Wahlschein

Einen Wahlschein erhält jeder Wahlberechtigte(Interner Link), der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, auf Antrag von seiner Gemeindebehörde. Damit kann er in jedem beliebigen Wahllokal(Interner Link) in seinem Wahlkreis(Interner Link) wählen. Außerdem kann unter bestimmten Umständen einen Wahlschein beantragen, wer nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der Wahlschein ist zudem Voraussetzung für die Briefwahl(Interner Link). 

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https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/W/wahlschein-246360

Stand: 26.05.2026