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Fünfprozenthürde
Die Fünfprozenthürde ist eine Sperrklausel für Wahlen zum Bundestag. Nach dem Bundeswahlgesetz muss eine Partei im gesamten Bundesgebiet fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um an der Mandatsverteilung im Bundestag beteiligt zu werden. Hat eine Partei weniger Stimmen, zieht sie nicht in das Parlament ein. Ausgenommen von der Fünfprozentsperrklausel sind Parteien von nationalen Minderheiten und Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. Diese sogenannte Grundmandatsklausel wurde durch die vom Bundestag 2023 beschlossene Wahlrechtsreform 2023 abgeschafft.