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Bundeswahlgesetz

Das Bundeswahlgesetz regelt auf der Grundlage des Artikel 38 des Grundgesetzes den Ablauf einer Bundestagswahl. Als Wahlsystem legt das Bundeswahlgesetz für die Bundestagswahl eine mit Elementen der Personenwahl verbundene Verhältniswahl fest, also eine Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht (> Wahlrecht). Mit der Wahlrechtsreform 2023 hat der Bundestag wichtige Änderungen des Bundeswahlgesetzes beschlossen.

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