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Wahlrechtsreform 2023

Am 17. März 2023 hat der Bundestag mehrheitlich die sogenannte Wahlrechtsreform beschlossen. Bei künftigen Bundestagswahlen wird zwar an der Zahl der bisherigen 299 Wahlkreise festgehalten, die Zahl der Abgeordneten wird aber ab der 21. Wahlperiode des Bundestages auf 630 begrenz. Sowohl Überhangmandate und Ausgleichsmandate als auch die Grundmandatsklausel wurden abgeschafft. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2024 gilt die Grundmandatsklausel allerdings vorerst in bisheriger Form weiter.