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Wahlrechtsreform 2023

Am 17. März 2023 hat der Bundestag mehrheitlich die sogenannte Wahlrechtsreform beschlossen. Bei künftigen Bundestagswahlen soll zwar an der Zahl der bisherigen 299 Wahlkreise festgehalten werden, aber die Zahl der Abgeordneten soll auf 630 begrenzt werden. Sowohl Überhangmandate und Ausgleichsmandate als auch die Grundmandatsklausel werden abgeschafft. 

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