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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Inneres

Entwurf zur Verkleinerung des Bundestages stößt bei der Union auf scharfe Kritik

Die Pläne der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl im Bundestag sind am Freitag, 27. Januar 2023, im Parlament auf scharfe Kritik der Union gestoßen, während Vertreter der Ampelkoalition ihrerseits die CDU/CSU-Vorschläge für eine entsprechende Wahlrechtsreform entschieden zurückwiesen. Der Bundestag hat sich am erstmals mit dem von den Ampelfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ (20/5370) befasst. Derzeit verfügt das Parlament über 736 Sitze und damit über so viele wie noch nie in seiner Geschichte.

Die AfD-Fraktion, die einen im Kern inhaltsgleichen Vorschlag wie die Koalition eingebracht und damit ihre Initiative aus der vorherigen Wahlperiode aufgegriffen hat, begrüßte, dass mit diesem Modell das von ihr vorgelegte Konzept eine Mehrheit finden werde, „weil es kein besseres gibt“. Auch aus der Fraktion Die Linke wurde Zustimmung zu der Ampelvorlage signalisiert. Neben den beiden Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen (20/5370) und der AfD-Fraktion (20/5360) lagen den Abgeordneten auch Anträge der Unionsfraktion (20/5353) und der Linksfraktion (20/5356, 20/5357, 20/5358) zur Wahlrechtsreform erstmals vor. Alle Vorlagen überwiesen die Abgeordneten nach der Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres.

Koalition und die AfD für Beibehaltung von 299 Wahlkreisen

Die Koalition und die AfD sehen in ihren Gesetzentwürfen vor, die Zahl der Bundestagsabgeordneten bei weiterhin 299 Wahlkreisen künftig verlässlich auf die Regelgröße von 598 Parlamentsmitglieder zu begrenzen und dafür die Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate zu streichen. Dies könnte dazu führen, dass in Zukunft nicht mehr alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in den Bundestag einziehen. Erringen Wahlkreisbewerber einer Partei mehr Mandate, als dieser nach dem für das Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament ausschlaggebenden Zweitstimmenergebnis zustehen, sollen diejenigen von ihnen mit den vergleichsweise schlechtesten Erststimmenergebnis leer ausgehen. 

Überhangmandate fallen an, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entspricht. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, werden diese Überhänge seit 2013 mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge ist die Zahl der Abgeordneten über die gesetzliche Regelzahl hinaus auf derzeit 736 angestiegen.

CDU/CSU für Anhebung der Grundmandatsklausel

Die CDU/CSU-Fraktion schlägt in ihrem Antrag vor, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 270 zu reduzieren und die Regelgröße für Listenmandate auf 320 zu erhöhen. Zugleich plädiert sie für eine Erhöhung der Zahl unausgeglichener Überhangmandate von derzeit drei „auf die vom Bundesverfassungsgericht zugelassene Anzahl“ von 15. Zudem spricht sie sich für eine „Anhebung der Grundmandatsklausel“ aus. Danach sollen bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur Parteien berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf statt bisher drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. 

Von der bisherigen Grundmandatsklausel hat zuletzt Die Linke bei der Bundestagswahl 2021 profitiert, bei der sie nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen erhielt, aber drei Direktmandate errang und daher in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen konnte. Sie wirbt in ihren Wahlrechts-Anträgen dafür, das Mindestalter für das aktive Wahlrecht auf Bundesebene von 18 auf 16 Jahren abzusenken, ein Ausländerwahlrecht ab einem fünfjährigen legalen Aufenthalt in der Bundesrepublik einzuführen und zur Stärkung des Frauenanteils im Parteiengesetz festzuschreiben, dass Frauen und Männer bei der Aufstellung der Landeslisten gleichermaßen berücksichtigt werden.

SPD: Ampel-Vorschlag ist ein großer Wurf

Sebastian Hartmann (SPD) wertete den Ampel-Vorschlag in der Debatte als „großen Wurf“, der den Bundestag bei allen künftigen Wahlen wieder auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten zurückführen werde. Er verwies zugleich darauf, dass die bisherige Zweitstimme nach dem Ampelvorschlag künftig „Hauptstimme“ genannt werden solle, weil diese für die Verteilung der 598 Sitze entscheidend sei.

Zunächst müsse dabei für eine Partei durch das proportionale Verhältnis der Sitzplatzanspruch entstanden sein, dann werde auf die Wahlkreissieger geblickt. „Wenn diese doppelte Legitimation entsteht“, sei der entsprechende Kandidat im Wahlkreis gewählt. Dies sei einfach, fair, gerecht, nachvollziehbar und bevorteile keine Partei alleine.

CDU/CSU: Direktmandate werden nur noch zugeteilt

Ansgar Heveling (CDU/CSU) beklagte, dass sich die Ampel bei den Beratungen der Wahlkreiskommission schon in einem frühen Stadium auf das „Kappungsmodell“ festgelegt habe. Danach könne das Ergebnis der Stimmabgabe für einen Direktkandidaten sein, dass dieser zwar die meisten Stimmen erhalte, aber trotzdem kein Bundestagsmandat.

Direktmandate würden damit „nicht mehr gewonnen, sondern einfach nur noch zugeteilt“. Wahlkreise, deren Wahlkreissieger nicht über die erforderliche „Hauptstimmendeckung“ verfügt, würden daher „verwaisen“ und wären im Bundestag nicht mehr durch einen Wahlkreisabgeordneten vertreten, warnte Heveling und forderte, die bisherige Wirkung der Erststimme zu erhalten.

Grüne: Eine wirksame Verkleinerung des Parlaments

Till Steffen (Bündnis 90/Die Grüne) betonte, dass jetzt eine wirksame Verkleinerung des Parlaments umgesetzt werde. Dabei entscheide nach dem Ampel-Vorschlag die Hauptstimme, wie viele Mandate jede Partei im Bundestag erhält, während sich die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer aus der Zahl der dort jeweils abgegebenen Stimmen ergebe.

Dabei hätten bei der Frage, wer aus welchem Bundesland in das Parlament einzieht, die Wahlkreiskandidaten den Vorrang vor den Listenkandidaten. Dies sei auch deshalb fair, weil die Wettbewerbschancen der im Parlament vertretenen Parteien nicht verändert würden.

AfD fordert Wegfall der Überhangsmandate

Albrecht Glaser (AfD) plädierte ebenfalls für einen Wegfall der Überhangsmandate zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl. Dies habe seine Fraktion bereits 2020 in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, der nun in leicht veränderter Form wieder auf der Tagesordnung stehe. Dieser enthalte alles, was die Koalition jetzt als ihr eigenes Konzept anpreise.

Darüber hinaus wolle die AfD „mehr Zweitstimmen als bisher, um damit einzelne Bewerber auf den Landeslisten zu kennzeichnen“ und so Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidaten zu gewinnen. Auf diesen „demokratischen Fortschritt“ werde seine Fraktion nicht verzichten.

FDP will an eine Wahl mehr als eine Bedingung knüpften

Konstantin Kuhle (FDP) sagte, mit dem Gesetzentwurf der Koalition könne die Erwartung, die Größe des Parlaments einzuhalten, sicher erfüllt werden. Stellt eine Partei in einem Bundesland in mehr Wahlkreisen die „stimmenstärkste Person“, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, seien die Bewerber mit den relativ schlechtesten Erststimmenergebnissen „nicht gewählt“.

Daher gehe es eben nicht darum, „jemandem, der schon gewählt ist, etwas wegzunehmen“. Auch sei es völlig normal, dass an eine Wahl mehr als eine Bedingung geknüpft werde. So müsse man in den meisten Bundesländern bei einer Bürgermeisterwahl mehr Stimmen als die Mitbewerber erzielen und zugleich mehr als 50 Prozent der Stimmen.

Linke: Operation an der Hauptschlagader der Demokratie

Susanne Hennig-Wellsow (Die Linke) unterstrich, dass man über nichts weniger debattiere als über eine „Operation an der Hauptschlagader der Demokratie“. Dabei würde der Vorschlag der Union zum „Fortbestehen“ von deren „einseitiger Bevorzugung“ führen. Dem könne nicht zugestimmt werden, wobei sie noch gar nicht über die Absicht spreche, „möglicherweise faktisch die Grundmandatsklausel zu kippen“.

Dagegen sei zu begrüßen, dass die Ampelkoalition nun einen Vorschlag unterbreitet habe, der die Wahlgrundsätze Verfassungsmäßigkeit und Gerechtigkeit der Regelungen vereinen möchte. Für sie gehe dieser Vorschlag „in eine richtige Richtung“. (sto/27.01.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann

© Sebastian Hartmann

Hartmann, Sebastian

SPD

Ansgar Heveling

Ansgar Heveling

© Ansgar Heveling/ Tobias Koch

Heveling, Ansgar

CDU/CSU

Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

© Konstantin Kuhle/ Munir Werner

Kuhle, Konstantin

FDP

Susanne Hennig-Wellsow

Susanne Hennig-Wellsow

© DIE LINKE. Thüringen/ Lukas Krause

Hennig-Wellsow, Susanne

Die Linke

Marianne Schieder

Marianne Schieder

© Barbara Stopfer

Schieder, Marianne

SPD

Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

Detlef Müller

Detlef Müller

© Photothek

Müller (Chemnitz), Detlef

SPD

Michael Frieser

Michael Frieser

© Michael Frieser/ Lutz Wolf

Frieser, Michael

CDU/CSU

Svenja Stadler

Svenja Stadler

© Svenja Stadler/ Susie Knoll

Stadler, Svenja

SPD

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/5353 - Antrag: Wahlrechtsreform - Bundestag verkleinern, Bürgerstimme stärken
    PDF | 163 KB — Status: 24.01.2023
  • 20/5356 - Antrag: Chance der Wahlrechtsänderung nutzen und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen
    PDF | 152 KB — Status: 24.01.2023
  • 20/5357 - Antrag: Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität
    PDF | 166 KB — Status: 24.01.2023
  • 20/5358 - Antrag: Zeit für ein Wahlalter ab 16 Jahren
    PDF | 163 KB — Status: 24.01.2023
  • 20/5360 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    PDF | 257 KB — Status: 25.01.2023
  • 20/5370 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    PDF | 401 KB — Status: 24.01.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/5370, 20/5360, 20/5353, 20/5358, 20/5357 und 20/5346 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Vorschläge zur Reform des Wahl­rechts kontro­vers bewertet

Zeit: Montag, 6. Februar 2023, 12 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600

In der Frage der Ausgestaltung des künftigen Wahlrechts mit dem Ziel, den Bundestag zu verkleinern, herrscht unter Sachverständigen kein Einvernehmen. Das wurde am Montag, 6. Februar 2023, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat deutlich. Gegenstand der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des 25. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (20/5370) auch ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (20/5360) sowie Anträge der CDU/CSU-Fraktion (20/5353) und der Fraktion Die Linke (20/5356, 20/5357, 20/5358).

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Im Mittelpunkt stand der Entwurf der Ampelfraktionen, der darauf abzielt, die Zahl der Bundestagsmandate auf die Regelgröße von 598 zu begrenzen. Überhangmandate, die dadurch entstehen, dass eine Partei in einem Land mehr Direktmandate gewinnt als ihrem Zweitstimmenanteil entspricht, und die daraus resultierenden Ausgleichsmandate mit dem Ziel, den Zweitstimmenproporz wieder herzustellen, soll es künftig nicht mehr geben. Dies hatte in der Vergangenheit zur Vergrößerung des Bundestages mit derzeit 736 Abgeordneten geführt.

Die geplante „Hauptstimmendeckung“ im Ampelvorschlag besagt, dass Wahlkreissiegern nur dann ein Mandat zugeteilt wird, wenn die von ihrer Partei im jeweiligen Land errungenen Zweitstimmen, die künftig Hauptstimmen heißen sollen, dies zulassen. Werden mehr Direktmandate gewonnen als das Hauptstimmenergebnis ermöglicht, gehen die Wahlkreissieger mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis leer aus. Dies könnte dazu führen, dass einzelne Wahlkreise nicht mehr durch einen direkt gewählten Kandidaten im Bundestag vertreten wären.

Vorzüge des Ampelvorschlags gewürdigt

Prof. Dr. Jelena von Achenbach von der Justus-Liebig-Universität Gießen lobte am Ampelentwurf, dieser sei konservativ, weil er die bestehende Struktur des Wahlrechts fortsetze, verfassungskonform, weil die Verbindung von Verhältniswahl und Wahl nach lokalen Wahlvorschlägen im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liege, und fair, weil er keine Partei strukturell benachteilige.

Der Gesetzgeber ändere die Bedingungen des Mandatsgewinns. Einen „vorrechtlichen Anspruch“ auf den Gewinn eines Wahlkreismandats gebe es nicht, so von Achenbach. „Verwaiste“ Wahlkreise ohne gewählten Direktkandidaten könnten durch erfolgreiche Listenbewerber repräsentiert werden.

„Einfaches Konzept zur Verkleinerung des Bundestages“

Prof. Dr. Christoph Möllers von der Humboldt-Universität zu Berlin sprach von einem einfachen Konzept, mit dem die Verkleinerung des Bundestages erreicht werde und das eine föderale Repräsentation schaffe. Auch könnten die bisherigen Wahlkreise beibehalten werden.

Prof. Dr. Florian Meinel von der Georg-August-Universität Göttingen betonte, parlamentarische Repräsentation müsse einheitlich sein und für alle Gewählten dasselbe bedeuten. Vorstellbar wäre aus seiner Sicht, in den Entwurf aufzunehmen, dass das Erfordernis der Hauptstimmendeckung dann aufgehoben würde, wenn ein Bewerber seinen Wahlkreis mit mehr als 50 Prozent der Wahlkreisstimmen gewinnt, was im jetzigen Bundestag nur einem Abgeordneten gelungen sei. Verfassungsrechtliche Auswirkungen hätte dies nicht.

„Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen gesichert“

Prof. Dr. Friedrich Pukelsheim von der Universität Augsburg hob hervor, dass der Ampelvorschlag die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen sichere. Im Übrigen hielt er eine Reform des Wahlrechts für Auslandsdeutsche für dringend geboten.

Nach Ansicht von Prof. Dr. Sophie Schönberger von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf schafft der Ampelvorschlag, was das geltende Wahlrecht über Jahrzehnte nicht geleistet habe: die Zahl der Abgeordneten auf 598 zu begrenzen und ein proportionales Abbild des Wählerwillens zu erzeugen. Sie empfahl, noch klarer zu formulieren, dass die Wahlkreisstimme, die bisherige Erststimme, ihre Bedeutung verändert habe.

„Große politische Leistung“

Von einer „großen politischen Leistung“ sprach Prof. Dr. Uwe Volkmann von der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Der Unionsvorschlag, die Zahl der Abgeordneten auf 590 und die Zahl der Wahlkreise auf 270 zu begrenzen sowie 15 Überhangmandate nicht auszugleichen, würde nach seiner Einschätzung hingegen das Ziel verfehlen, die Regelgröße einzuhalten.

Dass ein kleiner Teil der Wahlkreise nicht mit Direktkandidaten besetzt wäre, sei der Preis, den man zahlen müsse. Eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise wäre zudem nicht einfach, so Volkmann.

„Nur Unionsvorschlag ist verfassungskonform“

Deutliche Kritik am Ampelentwurf kam von Prof. Dr. Philipp Austermann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl, der nur den Unionsantrag für verfassungskonform hielt und alle übrigen Vorlagen als verfassungswidrig einstufte. Er diagnostizierte eine Ungleichbehandlung von Wählerstimmen und prognostizierte, dass eine zweistellige Zahl von Wahlkreisen künftig ohne direkt gewählten Kandidaten auskommen müsste. Auch hielt er den Ampelvorschlag für bürgerfern und empfahl, davon Abstand zu nehmen und einen tragfähigen Kompromiss zu suchen.

Prof. Dr. Stefanie Schmahl von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg sagte, das Grundgesetz kenne eine „proporzkonditionierte Mehrheitsregel“ nicht. Problematisch sei, dass die Hauptstimme im Ampelentwurf zur entscheidenden Determinante und die Wahlkreisstimme zum Beiwerk degradiert werde.

Zur Frage der möglichen Einführung einer offenen Listenwahl sagte Schmahl, damit könnten beispielsweise Frauen auf hinteren Listenplätzen vom Wähler weiter nach vorne gebracht werden. Prof. Dr. Bernd Grzeszick von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg hielt offene Listen für verfassungsgemäß. Prof. Dr. Tarik Tabbara von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin bezeichnete die Einführung eines Ausländerwahlrechts ab einem fünfjährigen legalen Aufenthalt in der Bundesrepublik als „wichtigen Schritt für die Demokratie in Deutschland“ und unterstützte damit einen Antrag der Linken (20/5356).

Gesetzentwurf der AfD

Auch die AfD-Fraktion macht sich für eine Reduzierung der Mitgliederzahl des Bundestages „auf regelmäßig nur noch 598 Abgeordnete“ stark und zielt mit ihrem Gesetzentwurf (20/5360) ebenfalls darauf ab, die Entstehung sogenannter Überhangmandate zu vermeiden. Dazu sollen laut Entwurf mit der Erststimme künftig nicht mehr unmittelbar Bundestagsabgeordnete, sondern „qualifiziere Wahlkreiskandidaten“ gewählt werden.

Erringen solche Bewerber einer Partei mehr Mandate, als deren Landesliste nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden, soll eine Rangfolge ihrer Direktkandidaten nach ihrem prozentualen Stimmergebnis aufgestellt werden. „Danach werden den qualifizierten Wahlkreiskandidaten Mandate bis zur Erreichung der Sitzzahl zugeteilt, die der betreffenden Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Mandatszuteilung erfolge „in der Reihenfolge der absteigenden prozentualen Stimmergebnisse, beginnend mit dem höchsten prozentualen Stimmergebnis“.

Darüber hinaus soll nach dem Willen der Fraktion die Möglichkeit geschaffen werden, die Zweitstimme künftig in bis zu drei „Bewerberstimmen“ aufzuteilen und dadurch die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge der Landeslisten zu verändern.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf eine Wahlrechtsreform auf der Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechts, mit der die Zahl der Bundestagsmitglieder „in Richtung einer Regelgröße von 590 Abgeordneten reduziert“ wird. In ihrem Antrag (20/5353) schlägt die Fraktion vor, die Zahl der Wahlkreise auf 270 zu reduzieren und die Regelgröße für Listenmandate auf 320 anzuheben. Zugleich plädiert sie für eine Erhöhung der Zahl unausgeglichener Überhangmandate von derzeit drei „auf die vom Bundesverfassungsgericht zugelassene Anzahl“ von 15. Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland sollen nach ihrem Willen „wie bisher mit Listenmandaten der gleichen Partei in anderen Bundesländern verrechnet“ werden.

Zudem spricht sich die Unionsfraktion in ihrem Antrag für eine „Anhebung der Grundmandatsklausel“ aus. Danach sollen bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur Parteien berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf statt bisher drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben.

Anträge der Linken

Die Fraktion Die Linke dringt in drei Anträgen darauf, das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahren abzusenken (20/5358), ein Ausländerwahlrecht auf Bundesebene ab einem fünfjährigen legalen Aufenthalt in der Bundesrepublik einzuführen (20/5356) und zur Stärkung des Frauenanteils im Bundestag im Parteiengesetz festzuschreiben, dass Frauen und Männer bei der Aufstellung der Landeslisten gleichermaßen berücksichtigt werden (20/5357). (vom/sto/06.02.2023)

Dokumente

  • 20/5353 - Antrag: Wahlrechtsreform - Bundestag verkleinern, Bürgerstimme stärken
    PDF | 163 KB — Status: 24.01.2023
  • 20/5356 - Antrag: Chance der Wahlrechtsänderung nutzen und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen
    PDF | 152 KB — Status: 24.01.2023
  • 20/5357 - Antrag: Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität
    PDF | 166 KB — Status: 24.01.2023
  • 20/5358 - Antrag: Zeit für ein Wahlalter ab 16 Jahren
    PDF | 163 KB — Status: 24.01.2023
  • 20/5360 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    PDF | 257 KB — Status: 25.01.2023
  • 20/5370 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    PDF | 401 KB — Status: 24.01.2023

Tagesordnung

  • 29. Sitzung am Montag, dem 6. Februar 2023, 12.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll 29. Sitzung - 6. Februar 2023 - Bundeswahlgesetz

Sachverständigenliste

  • Aktuelle Liste der Sachverständigen - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 6. Februar 2023, 12.00 Uhr - Wahlrecht

Stellungnahmen

  • 20(4)171 A - Stellungnahme Prof. Dr. Sophie Schönberger, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - Wahlrecht - BT-Drucksache 20/5370 und weitere
  • 20(4)171 B neu - Stellungnahme Prof. Dr. Uwe Volkmann, Goethe-Universität Frankfurt am Main - Wahlrecht - BT-Drucksache 20/5370 und weitere
  • 20(4)171 C - Stellungnahme Prof. Dr. Philipp Austermann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Wahlrecht - BT-Drucksache 20/5370 und weitere
  • 20(4)171 D - Stellungnahme Prof. Dr. Tarik Tabbara, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin - Wahlrecht - BT-Drucksache 20/5370 und weitere
  • 20(4)171 E - Stellungnahme Prof. (em.) Dr. Friedrich Pukelsheim, Universität Augsburg - Wahlrecht - BT-Drucksache 20/5370 und weitere
  • 20(4)171 F - Stellungnahme Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg - Wahlrecht - BT-Drucksache 20/5370 und weitere
  • 20(4)171 G - Stellungnahme Prof. Dr. Stefanie Schmahl, Julius-Maximilians-Universität Würzburg - Wahlrecht - BT-Drucksache 20/5370 und weitere
  • 20(4)171 H - Gemeinsame Stellungnahme Prof. Dr. Jelena von Achenbach, Prof. Dr. Florian Meinel, Prof. Dr. Christoph Möllers - Wahlrecht - BT-Drucksache 20/5370 und weitere
  • 20(4)169 - Stellungnahme Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski und Elke Ferner, Universität Kassel - Wahlrecht - BT-Drucksache 20/5370

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Wahlrechtsreform zur Ver­kleinerung des Bundes­tages beschlossen

Nach einer scharfen Kontroverse im Bundestag hat die Ampelkoalition am Freitag, 17. März 2023, ihre umstrittenen Pläne für eine Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl mit 399 Ja- bei 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen durch das Parlament gebracht. Für den Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (20/5370) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (20/6015) votierten in namentlicher Abstimmung 395 Parlamentarier von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie drei AfD-Abgeordnete und ein fraktionsloses Mitglied des Bundestages. Dagegen stimmten neben 184 Unions- und 31 Linken-Abgeordneten auch 41 AfD-Parlamentarier sowie zwei Sozialdemokraten und drei fraktionslose Abgeordnete.

Neuregelung begrenzt Zahl der Bundestagsmandate

Mit der Neuregelung wollen die Koalitionsfraktionen die Zahl der Bundestagsmandate künftig verlässlich auf 630 begrenzen. Dazu sehen sie einen Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen. Überhangmandate sind bisher angefallen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entsprach. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, wurden diese Überhänge mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge stieg die Zahl der Abgeordneten über die bisherige gesetzliche Sollgröße von 598 hinaus auf derzeit 736 an.

Dem Gesetzesbeschluss zufolge soll es wie bisher 299 Wahlkreise und zwei Stimmen geben. Dabei wird mit der Zweitstimme, mit der die Wähler für eine Parteiliste votieren können, über die proportionale Verteilung der Mandate an die Parteien entschieden. Mit der Erststimme können wie bisher in den Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt werden. Ihnen wird ein Mandat jedoch nur zugeteilt, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, sollen – in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen – entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden. Ursprünglich hatte der Koalitionsentwurf noch eine Begrenzung der Abgeordnetenzahl auf 598 vorgesehen, doch erhöhte die Ampel diese Sollgröße während der parlamentarischen Beratungen auf 630, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, „dass Wahlkreisbewerber, auf die die meisten Erststimmen entfallen, einen Sitz erhalten“.

Wegfall der Grundmandatsklausel

Eine weitere Änderung der im Januar eingebrachten Vorlage enthält den Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie sieht vor, dass eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten ist, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen hat, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte.

Zuletzt profitierte davon Die Linke, die bei der Bundestagswahl 2021 auf einen Zweitstimmenanteil von 4,9 Prozent kam, aber mit drei Direktmandaten in Fraktionsstärke in das Parlament einziehen konnte.

Vorlagen der Opposition

Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (20/5360), der die Zahl der Bundestagsmitglieder auf 598 begrenzen wollte und dazu ebenfalls einen Wegfall der Grundmandatsklausel sowie der Überhang- und Ausgleichsmandate vorsah, fand keine Mehrheit. Danach sollte zudem mit einer „offenen Listenwahl“ die Möglichkeit geschaffen werden, die Zweitstimme künftig in bis zu drei „Bewerberstimmen“ aufzuteilen und dadurch die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge der Landeslisten zu verändern.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein CDU/CSU-Antrag (20/5353). Die Union schlug darin vor, die Zahl der Wahlkreise auf 270 zu reduzieren und die Regelgröße für Listenmandate auf 320 anzuheben, um die Zahl der Bundestagsmitglieder „in Richtung einer Regelgröße von 590 Abgeordneten“ zu reduzieren. Dazu plädierte sie für eine Erhöhung der Zahl unausgeglichener Überhangmandate von derzeit drei „auf die vom Bundesverfassungsgericht zugelassene Anzahl“ von 15 und sprach sich für eine „Anhebung der Grundmandatsklausel“ aus. Danach sollen bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur Parteien berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf statt bisher drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Von der Tagesordnung wieder abgesetzt wurden drei Anträge der Fraktion Die Linke (20/5356, 20/5357, 20/5358).

SPD: Grundlegende und überfällige Reform

In der Debatte sprach Sebastian Hartmann (SPD) von „einer der grundlegendsten, aber sehr überfälligen Reform des deutschen Wahlrechts“. Die entscheidenden Punkte seien dabei eine „feste Größe“ des Bundestages von 630 Abgeordneten, ein einfaches und nachvollziehbares  Wahlrecht mit zwei Stimmen und der Erhalt von 299 Wahlkreisen.

Zugleich werde eine Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses zugunsten einzelner Gruppen werde damit ausgeschlossen. Die „klare Systementscheidung“ liege darin, dass Parteien, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen haben, an der Sitzverteilung teilnehmen.

CSU: Versuch einer Wahlrechtsmanipulation

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisierte, dass eine Partei künftig in einem Land alle Wahlkreise gewinnen könne, ohne dass ein Kandidat in das Parlament einzieht. Wenn direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr in das Parlament einziehen, fördere dies die Politikverdrossenheit. Die Koalition sage, sie wolle den Bundestag verkleinern, verkleinere aber die Opposition.

Durch die Abschaffung der Grundmandatsklausel als „Ausdruck der regionalen Besonderheiten unseres Landes“ wolle die Koalition die Linksfraktion aus dem Parlament drängen und das Existenzrecht der CSU infrage stellen. Dies sei der Versuch einer Wahlrechtsmanipulation mit dem Ziel, „den Machtanspruch der Ampel zu zementieren“. Die Koalitionsvorlage sei falsch, fehlerhaft, verfassungswidrig und ein „großes Schurkenstück“.

Grüne: Regionalpartei kann Wahlrecht nicht diktieren

Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, sie respektiere die regionale Sonderstellung der CSU, doch könne es nicht sein, dass diese als Regionalpartei das Wahlrecht diktiere. Es gehe nicht um Wahlmanipulation oder Betrug am Wähler, sondern dass der Bundestag nach zehnjährigem Streit das Versprechen einlöse, sich zu verkleinern.

Dies geschehe auf der Grundlage des Verhältniswahlrechts. Dabei bleibe es bei 299 Wahlkreisen, deren Ergebnis aber auch über die erzielten Zweitstimmen durch das Verhältniswahlrecht abgesichert sein müsse. Damit gelte der Grundsatz, dass die Mehrheit im Parlament von denen dargestellt werden könne, die bei der Wahl auch die Mehrheit der Stimmen erhalten haben. Die Reform sei fair und verfassungsgemäß.

AfD fordert Möglichkeit „offener Listenwahl“

Albrecht Glaser (AfD) betonte, dass die Koalition ein Reformkonzept vorgelegt habe, das nahezu identisch sei mit einem bereits vorher eingebrachten Vorschlag seiner Fraktion. Nicht übernommen worden sei das AfD-Anliegen einer „offenen Listenwahl“, die einen direkten Einfluss auf die Reihenfolge der Bewerber auf den Landeslisten gewährleisten solle. Diesen demokratischen Fortschritt wolle die Ampel nicht.

Mit Blick auf den Wegfall der Grundmandatsklausel sagte Glaser hinzu, dass Dobrindts „Vermutung“ hinsichtlich der „Wirkung dieser Klausel auf Ihr politisches Schicksal in Bayern“ falsch sei. „Die Anwendung ist nicht so, wie Sie glauben, dass sie sei“, fügte er hinzu.

FDP: Grundentscheidung für kleineren Bundestag

Konstantin Kuhle (FDP) sagte, der Verzicht auf eine Grundmandatsklausel sei mit weniger verfassungsrechtlichen Risiken behaftet als die Einführung einer neuen Grundmandatsklausel gewesen wäre. Aus  diesem Grund erfolge diese Änderung. Um die CSU gehe es dabei nicht. „Lassen Sie uns heute gemeinsam die Grundentscheidung für eine Verkleinerung des Bundestages treffen“ und auf dieser Grundlage „weiter miteinander sprechen“, fügte Kuhle hinzu.

Stephan Thomae (FDP) unterstrich, wenn sich die CSU Sorgen um die Fünf-Prozent-Hürde in Bayern mache, könne er sagen, dass man „total offen“ sei, nach der heutigen Grundentscheidung „nochmal über Spezifika regionaler Besonderheiten zu sprechen“ und darüber zu diskutieren, „ob für die CSU hier eine Regelung getroffen werden muss“. 

Linke: Grundmandatsklausel im Osten wichtig

Jan Korte (Die Linke) wertete die Ampel-Vorlage als „größten Anschlag“ seit Jahrzehnten auf das Wahlrecht als entscheidenden Grundpfeiler der parlamentarischen Demokratie. Profitieren würden davon SPD, Grüne und FDP. Zugleich wolle die Koalition „zwei Oppositionsparteien aus dem Bundestag politisch eliminieren“, fügte er hinzu. Dabei sei die CSU „in Bayern eine tief verwurzelte Partei“.

Auch sei die Grundmandatsklausel gerade für Ostdeutschland wichtig gewesen, weil die damalige PDS einem relevanten Teil der dortigen Bevölkerung eine Stimme gegeben habe und Die Linke dies heute ebenso mache. Mit der Streichung der Klausel überlasse die Koalition „der AfD den Osten“, beklagte Korte und betonte, dass man sich vor dem Bundesverfassungsgericht wiedersehen werde.

CDU kündigt Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an

Auch der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, Obmann der Unionsfraktion in der Wahlrechtskommission, kündigte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neue Wahlrecht an. Unionsfraktionschef Friedrich Merz sagte, die Union werde „jederzeit jede Gelegenheit nutzen“, wieder zu ändern, was die Koalition hier beschließen wolle. Zugleich regte er zum Ende der Debatte ein „Innehalten“ und Verschieben der Abstimmung an, um darüber nachdenken zu können, wie man dem Ziel einer gemeinsamen Änderung des Wahlgesetzes näherkommen könne.

SPD-Fraktionschef Dr. Rolf Mützenich wandte sich unter Verweis auf Gespräche der vergangenen Wochen gegen eine Vertagung: „Drei Wochen intensives Ringen wird nicht besser, wenn wir nochmal 14 Tage warten.“

Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP hatte zuvor der Innenausschuss am 15. März einen Änderungsantrag der Koalition gebilligt, der neben der Erhöhung der Sollgröße des Bundestages von derzeit 598 auf 630 Mandate auch einen Wegfall der Grundmandatsklausel vorsah.

Abgesetzte Anträge der Linken

Die Fraktion Die Linke drang in ihren drei von der Tagesordnung abgesetzten Anträgen darauf, das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahren abzusenken (20/5358), ein Ausländerwahlrecht auf Bundesebene ab einem fünfjährigen legalen Aufenthalt in der Bundesrepublik einzuführen (20/5356) und zur Stärkung des Frauenanteils im Bundestag im Parteiengesetz festzuschreiben, dass Frauen und Männer bei der Aufstellung der Landeslisten gleichermaßen berücksichtigt werden (20/5357). (sto/17.03.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann

© Sebastian Hartmann

Hartmann, Sebastian

SPD

Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

CDU/CSU

Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© DBT/Stella von Saldern

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

© Konstantin Kuhle/ Munir Werner

Kuhle, Konstantin

FDP

Robert Farle

Robert Farle

© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Farle, Robert

fraktionslos

Jan Korte

Jan Korte

© Fraktion Die Linke./Olaf Kr

Korte, Jan

Die Linke

Katja Mast

Katja Mast

© Katja Mast/ Photothek Media Lab

Mast, Katja

SPD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Ansgar Heveling

Ansgar Heveling

© Ansgar Heveling/ Tobias Koch

Heveling, Ansgar

CDU/CSU

Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

CDU/CSU

Leni Breymaier

Leni Breymaier

© Leni Breymaier/Fionn Grosse

Breymaier, Leni

SPD

Bernhard Loos

Bernhard Loos

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Loos, Bernhard

CDU/CSU

Leni Breymaier

Leni Breymaier

© Leni Breymaier/Fionn Grosse

Breymaier, Leni

SPD

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© DBT/Stella von Saldern

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Friedrich Merz

Friedrich Merz

© Friedrich Merz/Tobias Koch

Merz, Friedrich

CDU/CSU

Dr. Rolf Mützenich

Dr. Rolf Mützenich

© Rolf Mützenich / Photothek Media Lab

Mützenich, Dr. Rolf

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/5353 - Antrag: Wahlrechtsreform - Bundestag verkleinern, Bürgerstimme stärken
    PDF | 163 KB — Status: 24.01.2023
  • 20/5356 - Antrag: Chance der Wahlrechtsänderung nutzen und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen
    PDF | 152 KB — Status: 24.01.2023
  • 20/5357 - Antrag: Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität
    PDF | 166 KB — Status: 24.01.2023
  • 20/5358 - Antrag: Zeit für ein Wahlalter ab 16 Jahren
    PDF | 163 KB — Status: 24.01.2023
  • 20/5360 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    PDF | 257 KB — Status: 25.01.2023
  • 20/5370 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    PDF | 401 KB — Status: 24.01.2023
  • 20/6015 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/5370 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Albrecht Glaser, Dr. Bernd Baumann, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5360 - Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes c) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/5353 - Wahlrechtsreform - Bundestag verkleinern, Bürgerstimme stärken d) zu dem Antrag der Abgeordneten Gökay Akbulut, Clara Bünger, Susanne Hennig-Wellsow weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/5356 - Chance der Wahlrechtsänderung nutzen und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen e) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Hennig-Wellsow, Clara Bünger, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/5357 - Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität f) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Hennig-Wellsow, Clara Bünger, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/5358 - Zeit für ein Wahlalter ab 16 Jahren
    PDF | 275 KB — Status: 15.03.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/5370 (Beschlussempfehlung 20/6015 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 11:04:10: Beginn der Abstimmung
  • 11:27:05: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 683 Ja: 399 Nein: 261 Enthaltungen 23
  • Gesetzentwurf 20/5370 in Ausschussfassung angenommen


Beschlussempfehlung 20/6015 Buchstabe b (Gesetzentwurf 20/5360 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 20/6015 Buchstabe c (Gesetzentwurf 20/5353 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896

Stand: 15.05.2025