Ausgleichsmandat
Im Wahlrecht für den Bundestag vor der 21. Wahlperiode gab es zum Ausgleich von Überhangmandaten sogenannte Ausgleichsmandate. In der auf die Bundestagswahl vom September 2021 folgenden 20. Wahlperiode des Bundestages gab es Überhang- und Ausgleichsmandate, sodass statt der regulären Zahl von 598 Volksvertretern 733 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei über die gewonnenen Erststimmen mehr Kandidaten in den Bundestag entsenden konnte als ihr nach der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustanden. Diese Überhangmandate für eine Partei wurden durch die Vergabe zusätzlicher Sitze an die anderen Parteien in dem Maße ausgeglichen (sogenannte Ausgleichsmandate), dass am Ende die Sitzverteilung nach dem Verhältnis der Zweitstimmen gewahrt blieb. Am 17. März 2023 hat der Bundestag mehrheitlich beschlossen, bei künftigen Bundestagswahlen Überhang- und Ausgleichsmandate abzuschaffen (> Wahlrechtsreform).