Ausgleichsmandate
Wenn eine Partei über die gewonnenen Erststimmen mehr Kandidaten in den Bundestag entsenden kann, als ihr nach der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustehen, dann entstehen Überhangmandate. Diese werden aber durch die Vergabe zusätzlicher Sitze in dem Maße ausgeglichen, dass am Ende die Sitzverteilung nach dem Verhältnis der Zweitstimmen gewahrt bleibt. Diese Regelung galt erstmals für die Bundestagswahl 2013. (> Wahlrecht)