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Überhangmandat

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag entsenden kann, als ihr gemäß der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustehen (> Wahlrecht). Die Überhangmandate werden durch zusätzliche Sitze für die anderen Parteien ausgeglichen (> Ausgleichsmandate), sodass für die Sitzverteilung des Bundestages das Verhältnis der Zahl der Zweitstimmen maßgeblich ist. Aufgrund der Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 gibt es in der 20. Wahlperiode 736 Abgeordnete, darunter 34 Überhangmandate und 104 Ausgleichsmandate (> Wahlrecht). Durch die Wahlrechtsreform 2023 hat der Bundestag Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft.

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