Überhangmandat
Bis zur 21. Wahlperiode des Bundestages entstanden Überhangmandate, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag entsenden konnte als ihr gemäß der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustanden (> Wahlrecht(Interner Link)). Die Überhangmandate wurden durch zusätzliche Sitze für die anderen Parteien ausgeglichen (> Ausgleichsmandate(Interner Link)), weil für die Sitzverteilung (Interner Link)des Bundestages das Verhältnis der Zahl der Zweitstimmen (Interner Link)maßgeblich ist. Aufgrund der Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 sowie der Wiederholungswahl in Berlin im Februar 2024 gab es bis April 2024 in der 20. Wahlperiode 735 Abgeordnete, darunter 34 Überhangmandate und 103 Ausgleichsmandate (> Wahlrecht(Interner Link)). Seit Mai 2024 verringerte sich die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 733. Durch die Wahlrechtsreform 2023(Interner Link) hat der Bundestag Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft und die Zahl der Abgeordneten auf 630 begrenzt.