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Zweitstimme
Bei der Bundestagswahl haben die Wahlberechtigten zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme. Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt. Aufgrund der Wahlrechtsreform 2023 erhalten ab der 21. Wahlperiode des Bundestages Erststimmensieger in einem Wahlkreis nur dann ein Mandat, wenn dies vom Zweitstimmenergebnis ihrer Partei im jeweiligen Bundesland gedeckt ist (Zweitstimmendeckung). Die Zweitstimme entscheidet deshalb darüber, wie stark eine Partei im Parlament vertreten ist. Wahlberechtigte können auch nur eine Stimme abgeben. In diesem Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig.