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Erststimme

Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme entscheidet man sich für einen konkreten Wahlkreisbewerber. Bis zur 21. Wahlperiode des Bundestages waren die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten haben, gewählt. Sie errangen ein sogenanntes Direktmandat. Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend. Ab der 21. Wahlperiode erringt ein Erststimmensieger im Wahlkreis nur dann ein Mandat, wenn dies vom Zweitstimmenergebnis seiner Partei im jeweiligen Bundesland gedeckt ist. Wahlberechtigte können auch nur eine Stimme abgeben. In diesem Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig.