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Sitzverteilung

Die Verteilung der Sitze im Bundestag entspricht dem Anteil der auf die Parteien abgegebenen Zweitstimmen, bis zur 21. Wahlperiode des Bundestages zuzüglich etwaiger Überhangmandate(Interner Link) und Ausgleichsmandate(Interner Link). Aufgrund der Einführung des Prinzips der Zweitstimmendeckung durch die Wahlrechtsreform 2023 wird die Zahl der Abgeordneten ab der 21. Wahlperiode auf 630 begrenzt. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen. Zur Berechnung der Sitzverteilung entschied sich der Bundestag 2008 dafür, das vorherige Auszählverfahren Hare/Niemeyer(Interner Link) durch das Auszählverfahren (Interner Link)Sainte Laguë(Interner Link)/Schepers zu ersetzen.