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Sitzverteilung
Die Verteilung der Sitze im Bundestag entspricht dem Anteil der auf die Parteien abgegebenen Zweitstimmen, bis zur 21. Wahlperiode des Bundestages zuzüglich etwaiger Überhangmandate und Ausgleichsmandate. Aufgrund der Einführung des Prinzips der Zweitstimmendeckung durch die Wahlrechtsreform 2023 wird die Zahl der Abgeordneten ab der 21. Wahlperiode auf 630 begrenzt. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen. Zur Berechnung der Sitzverteilung entschied sich der Bundestag 2008 dafür, das vorherige Auszählverfahren Hare/Niemeyer durch das Auszählverfahren Sainte Laguë/Schepers zu ersetzen.