Service

Auszählverfahren d’Hondt

Für die Bundestagswahlen wurde von 1949 bis 1985 das d’Hondt’sche Auszählverfahren angewandt. Es geht auf den belgischen Mathematiker Victor d’Hondt zurück und zählt zu den sogenannten Höchstzahlverfahren. Solche Verfahren sehen vor, dass die von den Parteien erreichten Stimmen durch fortlaufende Zahlenreihen dividiert werden. Nach der Größe der entstehenden Quotienten werden die Mandate vergeben. 1985 wurde das d’Hondt’sche Auszählverfahren durch das Auszählverfahren Hare/Niemeyer ersetzt. Bei der Bundestagswahl 2009 wurde erstmals das Auszählverfahren Sainte Laguë/Schepers eingesetzt. Das Verfahren nach d’Hondt wird heute noch bei einigen Landtagswahlen angewandt. (> Sitzverteilung)

Marginalspalte