Auszählverfahren Hare/Niemeyer
Bei dem von 1985 bis 2005 bei Bundestagswahlen angewandten Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer werden die zu vergebenden Abgeordnetensitze mit der Zahl der Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert. Nun erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Die dann noch zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile („Reste“) verteilt, die sich bei der Berechnung ergeben. Bei gleichen Resten entscheidet das Los. Nach der so ermittelten Anzahl der Sitze für die einzelnen Listenverbindungen werden diese jeweils parteiintern nach demselben Rechenverfahren auf die einzelnen Landeslisten aufgeteilt. (> Sitzverteilung)