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Landeslisten

Parteien können sich um Sitze im Bundestag bewerben, indem sie im Hinblick auf die Abgabe von Zweitstimmen bei der Bundestagswahl(Interner Link) Kandidaten auf Landeslisten in einer bestimmten Reihenfolge festlegen. Die Reihenfolge wird in geheimer Abstimmung festgelegt. Inwieweit Landeslisten bei der Verteilung der Mandate(Interner Link) zum Zuge kommen, hängt von den erzielten Zweitstimmen ab. Scheidet ein Abgeordneter aus, etwa weil er auf sein Mandat verzichtet oder stirbt, rückt von der Landesliste seiner Partei die nächste Person in den Bundestag nach. (> Wahlrecht(Interner Link))