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Mandat
Das Mandat (lateinisch „mandare“: auftragen, übergeben, anvertrauen) ist das Amt und die Aufgabe der Parlamentarier. Die Abgeordneten(Interner Link) des Bundestages verfügen über ein freies Mandat. Das bedeutet, dass die Abgeordneten bei der Ausübung dieses Amtes nicht an Weisungen gebunden sind (Artikel 38 des Grundgesetzes(Interner Link)). Das Gegenteil des freien Mandats ist das imperative Mandat, das die Abgeordneten an den Willen der Wählerschaft oder an Weisungen der Partei(Interner Link) oder der Fraktion(Interner Link) bindet.