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Abgeordnete

Die Abgeordneten des Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, weshalb sie auch Volksvertreter genannt werden (Grundsatz der repräsentativen Demokratie). Die Abgeordneten werden in der Regel alle vier Jahre von den Wahlberechtigten in Deutschland in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl (>Wahlrecht) gewählt. Die Abgeordneten sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet (Artikel 38 des Grundgesetzes).

Trotz des Postulats einer auftragsfreien Mandatsausübung (>Mandat) werden Abgeordnete in ihrem parlamentarischen Verhalten in der Regel den politischen Linien folgen, die sich aus Bindungen zu ihrer Partei und – auf der Ebene des Parlaments – zu ihrer Fraktion ergeben. Allerdings können Abgeordnete vor Ablauf der Wahlperiode ihre Mitgliedschaft im Bundestag nur durch einen Verzicht oder durch eine strafrechtliche Aberkennung verlieren, nicht aber durch ein (wie auch immer geartetes) Misstrauensvotum der Wähler oder durch einen Ausschluss aus ihrer Partei oder ihrer Fraktion. Abgeordnete, die aus ihrer Partei oder Fraktion ausgeschlossen werden, behalten ihren Sitz im Bundestag und sind dann fraktionslose Abgeordnete. 

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