Service
Abgeordnete
Die Abgeordneten des Bundestages sind die Vertreter des ganzen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Artikel 38 des Grundgesetzes). Niemand darf daran gehindert werden, das Abgeordnetenmandat zu übernehmen und auszuüben. Vor Ablauf der Wahlperiode können Abgeordnete ihr Mandat nur durch Verzicht oder durch eine strafrechtliche Aberkennung verlieren, nicht aber durch ein Misstrauensvotum der Wähler oder durch einen Ausschluss aus einer Fraktion. (> Bundestagswahl)