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Wahlausschuss
Die acht Richter jedes Senats des Bundesverfassungsgerichts(Interner Link) werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat(Interner Link) gewählt. Der Wahlausschuss, der aus zwölf Abgeordneten besteht, schlägt dem Bundestag die zu wählenden Verfassungsrichter vor. Über die Vorschläge des Wahlausschusses stimmt der Bundestag ab, wobei für die Wahl eines Richters die Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Die Mitglieder des Wahlausschusses werden vom Bundestag zu Beginn jeder Wahlperiode im Verhältnis der Stärke der Fraktionen gewählt.